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1. Katechismus der deutschen Geschichte - S. 169

1879 - Leipzig : Weber
Die Gegenreformation und der 30jährige Krieg. 169 Besitzergreifung des Landes abzuschicken. Bereits im Dortmunder Vertrage (1609) hatten sich Brandenburg und Pfalz-Neuburg über die gemeinsame Verwaltung desselben bis zur Entscheidung des Streits geeinigt, und als nun Leopold Jülich besetzte, da wendeten sie sich an die Union und König Heinrich Iv. von Frankreich um Hülfe. Auf Gruud des Vertrages von Sckwäbifch-Hall (1610) rückten trotz Hein- i6io rich’s Ermordung französische Truppen herbei und nahmen Jülich wieder ein. Leopold wurde vertrieben; Union und Liga, welche am Rhein und Main mit einander gekämpft hatten, schlossen nach dem Tode Friedrich's Iv. von der Pfalz (1610) einen Waffenstillstand, und nun verwalteten Brandenburg und Pfalz-Neuburg eine Zeitlang das Land gemeinsam in Frieden. Allein 1613 erhob Kursachsen seine Ansprüche aufs Neue; und nachdem die geplante Vermählung des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm mit der ältesten Tochter Johann Sigismund's sich zerschlagen, da beide Fürsten sich verfeindet hatten, nahm der wieder losbrechende Krieg mehr den Charakter eines europäischen an. Der Psalzgraf wurde nämlich katholisch, nahm eine Schwester des Bayernherzogs zur Frau und rief die Spanier ins Land, welche Wefel, Mülheim a./Rh. und Düsseldorf besetzten. Johann L igismund aber, welcher um dieselbe Zeit uack dem Zuge seines Herzens Calvin ist wurde, sand die Hülfe der Holländer, und diese fremden Völker bekriegten sich nun auf deutschem Boden, dm sie auch nach Abschluß des Xantener Vertrages (1614) noch nicht räumten. In demselben erhielt Branden- i6i* bürg Cleve mit Mark und Ravensberg, Pfalz-Neuburg Berg und Jülich durchs Loos. Doch kam derselbe erst im Jahre 1 666 zur Ausführung. § 181. Matthias, welcher in Ermangelung eines anderen Bewerbers seit dem 3. Juni 1612 seinem Bruder auch in der Kaijerkrone gefolgt war, griff in den Clcveschen Erbstreit nicht ein. Ueberhaupt stand er Rudolf Ii. an Trägheit und sichtlicher Angst vor jeder geschäftlichen Thätigkeit nicht nach und war, trotz der Freiheiten, die er den Protestanten im Drange der Noth verliehen (§ 17 9), ihr Gegner. In seiner Furcht vor ihnen
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