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1. Leitfaden für den Unterricht in der Weltgeschichte - S. 51

1879 - Striegau : Hoffmann
gestorben im Septbr. 1321 zu Ravenna, nachdem er in den letzten Jahren seines Lebens seinen Wohnsitz öfters gewechselt hatte. b) Francesco Petrarca, der in seinen Canzonen und Sonetten mit der Tiefe und Schwärmerei der Empfindung Correct-heit der Sprache und Form verband, geboren 1304 zu Arezzo, gestorben 1374 auf einem Landsitze in Oberitalien. c) Johannes oder Giovanni Boccaccio, der Verfasser des Decamerone, für die Prosa ebenso bedeutend, als Petrarca für die Lyrik, geboren 1313 in Toscanien, gestorben in seiner Heimath 1375. Auch das bei den germanischen Völkern sehr einfache Gerichtswesen erfuhr im Mittelalter durch Aufzeichnung und Sammlung mancher Gewohnheitsrechte eine Erweiterung und theilweise Aufbesserung. So entstand in Deutschland ungefähr um das Jahr 1230 der Sachsenspiegel und etwa 50 Jahre später der Schwabenspiegel, jener für Norddeutschland und dieser für Süddeutschland. Die Gottesurtheile (oder Ordalien) hatte die mittelalterliche Strafjustiz aus den germanischen Wäldern überkommen. Da der Volksglaube an den Ordalien hartnäckig festhielt, so erachtete es die priesterliche Politik für das Klügste, die heidnische Natur der Sache hinter christlichen Formen zu verbergen. Durch kirchliche Bräuche weihte sie die Gottesurtheile (deren eine Art, der Zweikampf, in unserm Duell heut noch fortbesteht). Außerdem ergab meist die Wasser- oder Feuerprobe das Gottesurtheil. Bei ersterer mußte der Angeklagte entweder aus einem zum Sieden gebrachten Kessel voll Wasser mit bloßer Hand einen Stein oder einen Ring herauslangen, oder wurde ohne Kleidung in's kalte Wasser geworfen; bei letzterer hingegen hatte der oder die Beweisende gewöhnlich ein glühendes Eisen mit ungeschützten Händen anzugreifen, oder mit jeder Bekleidung entbehrenden Füßen zu beschreiten. Von mittelalterlicher Rechtspflege ist kaum zu erzählen, ohne des Vehm- oder Femgerichts Erwähnung zuthun. Die Femgerichte, Ueberreste der altgermanischen freien Gerichte, haben besonders irrt 14. und 15. Jahrhundert mit weitgreifender Macht gewirkt, und sind vorzugsweise in Westfalen auf „rother Erde" von längerem Bestände gewesen. Die Mitglieder der Feme hießen Wissend^ aus denen die Freischöffen, die Beisitzer des Freigerichts und Äe Urtheilsvollstrecker gewählt wurden. Rudolf von Habsburg und seine Nachfolger. Nach dieser Abschweifung nehmen wir den fortlaufenden Faden, welcher sich durch die Weltereignisse hinzieht, wieder auf,
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