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1. Kurs. I. u. II. für die Oberklassen gehobener Volksschulen und für die Unter- und Mittelstufe des Geschichtsunterrichts in Bürgerschulen - S. 35

1883 - Leipzig : Peter
35 Konradin, dessen Freund Friedrich von Baden nebst mehreren anderen Gefangenen auf dem Markte von Neapel hinrichten. § 19. Zustände in Deutschland zur Zeit des Interregnums. * Als das Haus der Hohenstaufen ausgestorbeu war, wollte fern deutscher Fürst die Reichsregierung übernehmen. Einige Fürsten übertrugen die Kaiserkrone dem englischen Grafen Richard von Cornwallis, andere dem Könige Alsous von Kastilien. Beide kümmerten sich nicht um Deutschland. Die Zeit von 1256—1273, da das Reich eigentlich ohne Kaiser war, nennt man das Interregnum, d. h. Zwischenreich. Traurige Zustände herrschten nun in Deutschland. Die Fürsten hatten schon unter den letzten hohenstausischen Kaisern, da diese fast nur in Italien beschäftigt waren, viele Hoheitsrechte, als z. B. Heerbann, Gerichtsbarkeit, Prägung von Münzen, an sich gebracht; in der kaiserlosen Zeit regierten sie in ihren Ländern unumschränkt. Ritter und Grasen machten sich unabhängig vou ihren Lehnsherren. Fortwährende Fehden zwischen den Fürsten und Grasen beunruhigten das Land und zerstörten den Wohlstand der Bürger und Bauern. Viele Ritter lebten vorn Raube; sie überfielen wohlhabende Reisende und die Kaufleute, welche mit Waren bei ihren festen Burgen vorüberzogen. Bei solchen Ueberfüllen fanden oft Mutige Kämpfe statt; die Raubritter schleppten die reichen Gefangenen nach ihrer Burg und sperrten sie in das Burgverließ, bis es diesen gelang, durch eiu Lösegeld frei zu werden. Die Schwachen und Wehrlosen mußten sich der rohen Gewalt fügen; Gesetz und Ordnung hatten aufgehört; es galt nur das Faustrecht. Niemand konnte sich seines Besitzes erfreuen. Den einzigen Schutz gegen die Frevler gewährten die Femgerichte, welche feit dem 12. Jahrhunderte an einzelnen Orten bestanden und ihren Hauptsitz in Westfalen hatten. Diese Gerichte, deren Mitglieder Wissende hießen, hielten ihre Sitzungen im geheimen an abgelegenen Orten und des Nachts. Wer von diesem Gerichte verurteilt wurde, konnte seiner Strafe nicht entgehen, da die Wissenden über das ganze Reich verbreitet waren. Gegen die Überfalle der Raubritter hatten sich um die Mitte des 13. Jahrhunderts mehrere große Handelsstädte vereinigt und zu ihrem Schutze einen Bund, die Hansa genannt, geschlossen. Sie unterhielten eine bewaffnete Mannschaft, welche ihre Warenzüge auf Flüssen und Landstraßen begleiten mußte. Dem Hansabunde, den Lübeck und Hamburg ins Leben gerufen hatten, traten bald die meisten größeren Städte Deutschlands bei; auch außerdeutsche Staaten schlossen sich ihm an; es entstanden in London, Bergen (in Norwegen), Nowgorod und an anderen Orten Stapelplätze zur Niederlegung der Waren der Hansestädte. Mit der Zeit wurde der Hansabund so mächtig, daß er zum Schutze der Städte und zur Wahrung ihrer Rechte sogar siegreiche Kriege gegen die Könige von Norwegen und Dänemark ' führte. 3*
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