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1. Charakterbilder aus der Geschichte der christlichen Reiche - S. 61

1909 - Regensburg : Manz
Der englische Peterspfennig nur mehr teilweise gegeben. Regel, Termin, Summe, Sammlung desselben. 61 des guten Willens Wilhelms wurde jedoch eine Zeitlang infolge mehrfacher Umstände die Erfüllung der Wünsche und Ansprüche des Papstes verhindert; denn 1076—1079 kam der Peterspfennig aus England nur teilweise ein oder blieb gauz aus. Daun aber versprach der König, daß der Rückstand bei der ersten günstigen Gelegenheit dnrch die Legaten des Erzbischofs Lanfrank nachgeschickt würde. Nach Wilhelms Tode stockte die Zahluug abermals, weshalb Urban Ii. dem Erzbischof Lanfrank auftrug, daran zu mahnen. In einem Briefe vom 30. März 1115 klagt Papst Paschalis Ii., daß „die Gabe an den heiligen Petrus" so unehrlich erhoben werde, daß die römische Kirche „nicht die Hälfte davon erhalten habe". Die Regel, welche der Entrichtung des Peterspfennigs zugrunde lag, scheint ein Pfennig (etwa 3 Pfennig nach jetzigen! Gelde) für jeden Herd oder jedes bewohnte Haus in England gewesen zu sein. In der normannischen Zeit, wo die Bevölkerung wuchs, wurde die Regel genauer dahin bestimmt, daß jedermann, dessen Vieh jährlich einen Ertrag von wenigstens 30 Pfennigen (fast 1 Mark) lieferte, 1 Pfennig entrichten solle. Als Termin war in den Gesetzen Äthelreds und in den meisten späteren Gesetzen der 1. August festgesetzt. Von 1213 an mußte Euglaud dem päpstlichen Stuhle sowohl den Peterspfennig als eine Lehenssteuer entrichten. Spätere Schriftsteller, die hierüber berichten, haben oft die beiden Leistungen verwechselt oder vermengt; Rom aber unterschied beide Abgaben. Nach dem Lehenseide, deu König Johann 1213 ablegte, findet man in den päpstlichen Rechnungen eingetragen, daß er als Lehenssteuer für dieses erste Jahr dem päpstlichen Legaten 1000 Mark Sterling (etwa 20000 Mark) zahlte. Bezüglich des Peterspseuuigs aber gab Papst Jnnozeuz Iii. seiuem Legaten in England Befehl, ein scharfes Gebot an die englischen Prälaten zu richten, welche den Pfennig im Namen des Papstes einsammelten. Weil nämlich diese einen größeren Teil des Betrages für sich zu behalten gewagt hatten, sollte der Legat denselben die bestimmte Weisung zukommen lassen, künftig den vollen Betrag einzuzahlen. Als jährliche Summe des englischen Peterspfennigs werden in einem Briefe des Papstes Innozenz Iii. vom Jahre 1214 299 Mark angegeben; soviel kam damals und lauge nachher aus dem festgesetzten jährlichen Beitrag der einzelnen von 15, später 18 Diözesen ein. Da aber durch die Vermehrung der Bevölkerung die Zahl der Häuser oder Familien sich vergrößerte, mußte sich allmählich ein Überschuß herausstellen. Was geschah mit diesem Überschuß? Innozenz Iii. warf den englischen Prälaten vor, daß sie an den päpstlichen Stuhl nur 300 Mark jährlich entrichteten, für sich selbst aber 1000 Mark und mehr zurücklegten. Es ist anzunehmen, daß von der ersten Zeit an, als der Überschuß noch gering war, derselbe den Prälaten wohl als eine Art von Äquivalent für Erhebung, Verantwortlichkeit usw. vorbehalten worden war. Aber mit dem Wachstum der Bewohnerzahl wuchs auch der Überschuß. Bis zum Beginn des 13. Jahrhunderts war es im allgemeinen der Erzbischof von Eanterbury, welcher sowohl der Sammlung als Zusendung des Peterspseuuigs Vorstand. Aber nun errichtete der päpstliche Stuhl eine regelmäßige Administration für den Peterspfennig in London. Ein Kleriker der päpstlichen Kammer wurde als „apostolischer Nuntius und Kollektor" für England gesendet; London sollte sein Aufenthaltsort sein. Diesem untergeordnet waren die von ihm ausgewählten »subcollectores«, welche die eigentliche Sammlung des Geldes besorgten. Die Rechnungslegungen dieser Kollektoren bezeugen, daß der Peters-Pfennig im 14. und 15. Jahrhundert alle Jahre von England gegeben wurde. Als aber Ketzerei und Schisma das Land von Rom loszureißen begannen, versiegte auch der eng-
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