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1. Handbuch der deutschen Geschichte - S. 10

1898 - Breslau : Goerlich
— 10 — verkaufen. — „Waffen anzulegen verstattet die Sitte keinem, bevor nicht der Staat in der Volksversammlung die Meinung gebilligt hat, er werde sie zu führen wissen. Dann schmücken in der Versammlung selbst entweder einer der Fürsten oder der Vater oder Verwandte mit Schild und Speer den Jüngling; das ist die erste Ehre der Jugend; dann macht der Staat Ansprüche auf den Jüngling, der bis dahin nur ein Glied des Hauses war." (Tacitus). Welche Bedeutung hatte die Verwandtschaft (Sippschaft) für den einzelnen? a) Unter die Sippschaft wurde der Anteil am Acker verteilt; b) die Sippe hatte die Pflicht, den einzelnen zu unterstützen im Rechtsstreit; ihre Pflicht war es, so die Feindschaft wie die Freundschaft des Vaters und des Verwandten zu übernehmen; c) die Sippschaft war beim Tode eines Mitgliedes erbberechtigt; d) die Geschlechtsgenossen standen im Kampfe zusammen. 2. a) Vergleiche mit der germanischen Einteilung: Wohnort (Gemeinde) Provinz, Staat! Was entspricht jetzt der Volksversammlung? (Landtag, Reichstag.) Welcher Unterschied ist aber zwischen diesen und jenen Versammlungen? b) Von dem Gericht der Volksversammlung erzählt Tacitus: „Gestattet ist bei der Volksversammlung Anklage zu erheben und Prozesse auf Leben und Tod anzustrengen. Je nach den Verbrechen besteht Verschiedenheit der Strafen, Verräter und Überläufer hängen sie an den Bäumen auf; die, welche widerrechtlich das Heer verlassen, und solche, die ihren Körper schänden, versenken sie in Kot und Sumpf und werfen Reisigbündel darüber. Strafe wird auch über leichtere Vergehen verhängt und zwar in bestimmter Abstufung. Wer überführt ist, wird um eine Anzahl Rosse oder Kleinvieh gestraft. Ein Teil der Buße wird dem Könige oder dem Staate erlegt, ein Teil demjenigen, um dessen willen eingeschritten wird,, oder seinen Verwandten. Gesühnt wird auch der Totschlag mit einer Gewissen Anzahl von Zugtieren oder Kleinvieh, und es nimmt das ganze Haus die Genugthuung an." Wenn ein Verbrecher nicht auf der That betroffen wurde, dann schwor der Kläger, daß er die Wahrheit sage, oder der Beklagte, daß er unschuldig sei. Jeder konnte sich Eideshelfer aus seiner Verwandtschaft aussuchen, welche beeideten, daß sie von der Schuld (oder Unschuld) ihres Verwandten überzeugt seien. Wer falsch schwor, verlor die rechte Hand. Das Gottesurteil bestand darin, daß das Los entscheiden sollte, wer schuldig oder unschuldig war, oder im Zweikampf zwischen dem Kläger und dem Angeklagten. Man glaubte, die Götter würden dem besseren Rechte zum Siege verhelfen. c) Wer ist jetzt zum Heeresdienst verpflichtet? Welche Waffen haben unsere Soldaten? Damals war neben dem Schild die allgemeinste Waffe die Framea, d. i. ein kurzer Speer mit breiter, kurzer Spitze, die oft aus Bronze oder gar aus Stein bestand, weil Eisen noch zu selten oder teuer war. Die Entwickelung des Kampfes wird uns also geschildert: Auf das Zeichen der Heertrompeten rückten die germanischen Schlachthaufen unter Kriegsgesang zum Kampfe aus der Wagenburg. Stand das große Schlachtdreieck, so erhob man den Schildgesang. Das Heulen der Weiber und das Dröhnen einer Art Heerpauke tönte vom Lager herüber. Mit Schleudern, Steinen, Speeren und Wurfäxten griffen die Germanen den Feind an. Furchtbar war der Stoß der in Keilform geordneten Waffen im Nahekampfe. Mußten sie zur Verteidigung übergehen, so traten die Haufen zusammen und hielten die schützenden Schilde
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