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1. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 68

1894 - Gera : Hofmann
68 Erstes Buch. I. Abschnitt: Aus der deutschen Urzeit. geradezu der „Dung", bei den Franken auch „screona“. Dort bargen sie nicht nur ihre Früchte, auch sie selbst suchten hier Schutz vor dem Frost. Regelmäßig stand hier der Webstuhl, an dem die Frauen im Winter ihre leinenen Gewänder und das grobe Wollzeng webten. Noch heute haben die Landleute in der Champagne ähnlich tiefliegende Spinnstuben und nennen sie mit dem altfränkischen Namen screona, das zu ecraigne umgebildet ist. Die Kinder liefen nackt umher, und zwar nicht nur die kleinen Kinder, sondern auch die heranwachsenden Jünglinge. Bei den Herulern pflegten noch im sechsten Jahrhundert auch die Männer nackend in die Schlacht' zu stürmen, nur um die Hüften mit einem Schurz bekleidet. Sonst trugen die Männer einen kurzen Mantel aus Fellen, grobem Zeug oder Baumbast; im übrigen waren sie ebenfalls nackt. Ein vollständiges Gewand, Hosen und eine Art Jacke mit Ärmeln oder auch unter dem Mantel ein anschließendes Unterkleid, trugen nur die Vornehmeren. Auch bei den Frauen der Gemeinfreien fand sich die vollständige Bekleidung nur selten. Sie hatten ein langes hemdartiges Gewand ohne Ärmel, das vorn einen Schlitz hatte und also die Brust frei ließ. Viele Frauen trugen aber auch nichts als denselben Mantel, den die Männer trugen. Das Schamgefühl nahm an diesen Entblößungen so wenig Anstoß, daß Männer und Frauen sogar zusammen badeten. Das Haus und die Familie standen in der Gewalt des Mannes. Diese Gewalt ward begründet durch die Verlobung. Sie bildete einen Vertrag, durch welchen der Vater die Gewalt, welche er über seine Tochter besaß, dem Manne verkaufte. Der Kaufpreis hieß „das Wittum", d. i. nicht etwa eine Verkürzung für Witwentum, sondern „die bindende Gabe". Sie band die Frau an den Mann. Ohne sie konnte eine rechte Ehe nicht geschlossen werden. Die Zahlung erfolgte in Rossen und Kühen, ganz wie es bei allen Käufen üblich war. Das aber unterschied diesen Kauf von jedem anderen Kauf, daß der Preis nicht durch Angebot und Nachfrage, sondern durch die Sitte bestimmt warb. Es mußte das Wergelb des Mäbchens gezahlt werben. Der Preis hing also ab von dem Staube des Mäbchens. Der Verlobung folgte die feierliche Übergabe, b. i. die Trauung der Frau an beit Mann. Nur die Frau warb getraut, nicht der Mann. Der Mann überreichte ihr ein Schwert zum Zeichen, daß sie jetzt aus der Gewalt des Vaters frei geworben und in feine, des Mannes Gewalt übergegangen fei. Die Trauung war wie die Verlobung ein privater Akt und fanb im Kreise der Ver-wanbten statt, nicht in der Gerichts- ober Lanbesversammlung. Die Männer des Volkes hatten regelmäßig nur eine Frau, die Fürsten und Vornehmen wohl mehrere. Bei einigen Stämmen bürste die Frau nach dem Tode des Mannes nicht wieber heiraten. Unzucht der Frauen ober freien Mäbchen würde grausam gestraft, ebenso aber auch jebe Gewaltthat, die ein Mann an einer Freien verübte. So bestimmte noch ein Gesetz späterer Zeit, daß dem Manne ein bürrer Eichenpfahl aufs Herz gefetzt werbe, und daß das Mäbchen selbst die brei ersten Schläge thue, ihn hineinzutreiben. Selbst schon der unterlag schwerer Strafe, der einem freien Mäbchen Brust ober Haar berührte. Seinen Sklavinnen gegenüber war der Mann natürlich unbeschränkt:
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