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1. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 181

1894 - Gera : Hofmann
4. Deutsches Volksleben zur Zeit der Franken. 181 oder Pfählen in Brusthöhe errichtet sein sollten. Gepflügt ward mit Pferden und Ochsen; mit Geld gestraft wurde, wer abackerte, ebenso wer einen verbotenen Fußsteig ging. Schon um 600 wird es alte Sitte genannt, dies Verbot durch eine wippende Rute oder ein aufgestecktes Strohbündel zu bezeichnen. Im Felde wurden die vier großen Getreidesorten des deutschen Himmels in der alten Dreifelderwirtschaft gebaut, auf dem alten Römergebiet an der Donau, unter Schwaben und Alamannen hatte sich daneben der Spelt, die römische Frucht für weißes Mehl, erhalten, sie dauert dort noch heut Außerdem wurden Flachs, Rüben, Bohnen, Erbsen und Linsen gesäet, und wer in ein solches Flurstück einfiel, der wurde bestraft; aber schon damals verboten die Bayern, den Felddieb zu pfänden. Immer noch gab die Viehzucht dem Landwirt die besten Erträge. Obenan stand die Schweinezucht; der Sauhirt mit seinem Knaben war der wildeste Genosse des Hofes, denn er hauste unter seiner Herde, die er durch Hund und Horn bändigte, während langer Sommerzeit im Eichen- und Buchenwald; dort baute er seiner Herde eine Baracke aus Baumrinde zum Schutz gegen Unwetter, und er und sein Hund hatten harte Kämpfe mit den Wölfen zu bestehen. Die größte Freude des Landmanns war die Zucht seiner Rosse; in sehr hohem Preis standen die Hengste, welche zum Krieg tauglich waren sie weideten, die Füße au Leinen gekoppelt; schwer büßte, wer sie von der Weide stahl; auch die Betrügereien der Roßtäuscher waren wohlbekannt und das Gesetz suchte vor ihnen zu schützen. Allem Vieh banden die Süddeutschen tönende Schellen um den Hals, die Franken auch den Schweinen im Laubwald. Zahlreicher als jetzt flatterte in den Höfen das Geflügel; obenan in Ehre stand mit seinen Hühnern der Haushahn, der durch besonderes Wehrgeld geschützt war, außerdem Schwäne und sogar Kraniche, welche bis zum dreißigjährigen Kriege als strenge Gebieter des deutschen Hühnerhofes geschäht waren. Im vornehmen Hofe fehlte auch das Falkenhaus nicht, und unter den Vierfüßlern der Hofstätte liefen zahme Hirsche, welche man zum Fange ihrer tdilben stammgenossen abzurichten verstand. Sorglich geschützt wurden die Bienenstöcke des Gartens, welche in verschiedenen Formen als Stämme oder Körbe eingerichtet waren; wer einen Bienenstock stahl, hatte bei den Franken dasselbe Strafgeld zu entrichten wie für eine Kuh mit dem Kalbe. In so vielem ist die Umgebung des Landwirts nach der Völkerwanderung dem Hofleben unserer Dörfer ähnlich, daß wir nicht das Gleiche, sondern das Abweichende suchen müssen. Auch vieles der alten Landverfaffuna war geblieben. Je hundert Hufen wählten einen Centgrafen — später that dies der König, — über den Gau herrschte der Graf, des Königs Beamter. Der freie Eigentümer hatte nur einen Herrn über sich, den König, vor ihm neigte er das Haupt und beugte die Kniee, sonst saß er auch neben Reicheren, den Beamten und Gefolgeleuten des Königs als gleichberechtigt; doch schon zahlte jm innen Frevel, der an feinem Leibe geübt wurde, der Thäter geringeres Wehrgeld, als wenn der Beschädigte des Königs Diener war. Ja bei den Lachsen, welche noch edle Geschlechter vom alten Götteradel hattet/war das Wehrgeld des Freien sechsmal geringer als das des Edlen. Wie zur Zeit der letzten Merowingen das Zahlenverhältnis der freien und der unfreien Landleute war, dafür fehlt auch in den Landesteilen, welche
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