Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 236

1894 - Gera : Hofmann
236 Erstes Buch. Iv. Abschnitt: Bilder aus dem Karlingischen Weltreiche. Die Erbfolgeorbnung der Merowinge war keine anbere gewesen als bte des gemeinen Erbrechtes der Franken: gleiche Teilung unter alle gleich nahen Erben, boch Verwaltung des ganzen Erbgutes durch alle Erben wenn irgenb möglich zu gesamter Hand. Das Karlingische Geschlecht hatte diese Anschauungen im wesentlichen beibehalten. Hatte trotzbem bte Einheit des Reiches sich bisher wahren lassen, so war das nur durch glückliche Zufälle und gelegentliche Eingriffe in das Erbrecht ermöglicht worben. Jetzt erforberte aber die Jbee des neuen Imperiums notwenbig die Nachfolge eines Herrschers. Zu gleichem Schlüsse brängten die kirchlichen Interessen. Die Kirche, ein einziger Körper, mußte bei jeber Reichsteilung materielle Verluste erleiben. Noch mehr mußte sie als größte sittliche Macht durch jeben mit dem Ruine des Reiches unüerrneiblichen moralischen Verfall betroffen werben: schon in frühmerowingifcher Zeit hatte sie beshalb alle centraliftifchen Bewegungen gestützt, noch bis zum Jahre 638 sich in Konzilien des Gesamtreiches versammelt. So brängten alle lebenbigen Trabitionen der hohen Kultur des Altertums, Kirche und Kaisertum zugleich, auf Einführung des Rechtes der Erstgeburt. Nun hatte schon unter Karl dem Großen sich eine Gewohnheit ausgebildet, beren weiterer Ausbau zur Versöhnung der entgegengesetzten germanischen und antik-christlichen Anschauungen führen konnte. Karl hatte Italien, Aquitanien und Bayern feinen Söhnen als teilweis felbftänbige Reiche unter feiner Oberhoheit übertragen: ließen sich nicht die nachgeborenen Brüber des künftigen erstgeborenen Alleinherrschers in die gleiche Stellung bringen? In dieser Richtung bewegte sich das von Ludwig im Jahre 817 mit dem Reichstag vereinbarte Hausgesetz. Lothar, der älteste Sohn des Kaisers, warb mit dem kaiserlichen Reif gekrönt und zum Mitregenten erhoben, die jüngeren Söhne Ludwig und Pippin würden unter der Oberhoheit des Vaters als Könige mit Bayern und Aquitanien ausgestattet. Nach dem Tode des Kaisers sollten sie dann in dem gleichen Verhältnis zu Lothar als dem Herrscher des Gesamtreiches weiter verharren, sie sollten ihm bei völliger Freiheit der inneren Verwaltung iit der Führung der äußeren Politik und in der Führung des Heerwesens unterworfen fein. Es schien eine nicht ungeschickte Lösung künftiger Schwierigkeiten. Leiber ergab sich balb, daß sie ausschließlich geistlichen Einflüssen ant Hofe verbankt warb. Der Kaiser selbst zeigte sich nur zu früh als ein inbolenter Charakter von äußerlicher Frömmigkeit, nicht frei von zäher Betonung feiner Würbe, boch ohne höhere Jbeale und gänzlich fern von dem energisch ausgeprägten Herrfchafts- und Pflichtgefühl seines Vaters, unfähig zu stetiger Arbeit, völlig beherrscht von den Leibenschoften des sinnlichen Genusses, der Jagb, des Fischfangs. So übernahm der Klerus balb die Leitung der inneren Politik, währenb Ludwig selbst wohl nach außen hin das Recht alleiniger Beschlußfassung eifersüchtig wahrte, aber bei feiner Unentfchiebenheit und Trägheit an allen gefährbeten Grenzen des Reiches, an der Elbmünbung wie in der Betragne, in der spanischen wie in der awarischen Mark, erfolglos blieb. Und boch trug das Reich auch noch nach Karl dem Großen die Lebensrichtung auf immer weiteres Wachstum in sich, nach Norb und Norbostett als Vertreter
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer