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1. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 476

1894 - Gera : Hofmann
476 Zweites Buch. Ii. Abschnitt: Bilder aus der Zeit der fräuk. u. stauf. Kaiser. wendische Scharen zu seiner Hilfe verwendete, die Jüterbogk zerstörten. Dieser Friedensbruch bot den Fürsten neuen Grund, gegen Heinrich, der sich auf dem Reichstag zu Würzburg wieder nicht eingestellt hatte, rücksichtslos vorzugehen und das über ihn verhängte Urteil zur Ausführung zu bringen: er wurde in die Acht gethan und aller Lehen und Eigengüter sowie seiner Herzogtümer Bayern und Sachsen für verlustig erklärt. Begründet wurde dieser Urteilsspruch damit, daß Heinrich Kirchen und Adelige des Reichs durch Beraubung geschädigt und in ihren Freiheiten und Rechten vergewaltigt, und daß er, „obwohl wegen offenbaren Majestätsverbrechens dreimal gesetzlich vorgeladen", sich dem Gericht nicht gestellt habe. (Mit dem „offenbaren" Majestätsverbrechen dürfte wohl die verweigerte Heeresfolge gemeint sein.) Auf einem anfangs April 1180 zu Gelnhausen stattfindenden Reichstag wurde das Herzogtum Sachsen (Ostfalen) dem Grafen Bernhard von Anhalt, Albrecht des Bären Sohn, gegeben, von Westfalen aber der Kölner und Paderborner Sprengel abgetrennt und als besonderes Herzogtum an Erzbischof Philipp von Köln übertragen. Seine Kirchenlehen fielen an die sächsischen Bischöfe zurück. Durch diesen Ausgang wurde die bischöfliche Gewalt in Norddeutschland wieder ausgerichtet. Die Kirche wurde frei von dem Drucke der herzoglichen Gewalt, der ein halbes Jahrhundert auf ihr gelastet, und gelangte wieder in den Vollbesitz ihrer alten Mittel. Aber Heinrich dachte nicht daran, sich diesem Spruch der Fürsten und des Kaisers zu fügen. Seine ungeheure Macht, die ihm der Kaiser vertrauensvoll in die Hände gelegt, machte ihn fähig, seine Stellung mit Gewalt zu behaupten, und er trug keinen Augenblick Bedenken, diese Macht gegen den Kaiser selbst zu kehren. Verwüstend fiel er in die Harzgegend und Thüringen ein, zerstörte kaiserliche Pfalzen und brachte dem Landgrafen Ludwig und dem neuen Herzog Bernhard eine völlige Niederlage bei und den letzteren in seine Gewalt; auch brachen auf seine Veranlassung die Pommern und Liutizen aufs neue in die Lausitz ein. Nun eilte der Kaiser selbst herbei, um den Kampf gegen Heinrich aufzunehmen (Ende Juli 1180). Zuvor setzte er den Anhängern desselben drei Fristen zur freiwilligen Unterwerfung; infolgedessen suchten viele des Kaisers Gnade wieder zu erlangen und lieferten demselben ihre Burgen aus. So wurde ohne Schwertstreich des Herzogs Macht im Harz und in Thüringen gebrochen. Damit gewann das Kaisertum seine alte Stellung am Harz wieder: Friedrich ließ sofort die Harzburg wieder ausbauen. Darauf hielt der Kaiser zu Altenburg einen Reichstag (Sept.) und setzte hier unter Zustimmung der anwesenden Fürsten Otto von Wittelsbach, der ihm seit langen Jahren die treuesten Dienste geleistet hatte, als Herzog in Bayern ein. Die Markgrafschaft Steiermark wurde abgetrennt und zu einem eigenen Herzogtum erhoben. Inzwischen hatte Heinrich einen Rachezug gegen diejenigen, welche von ihm abgefallen waren, unternommen: er hatte den Grafen Adolf von Holstein aus feinem Lande vertrieben und das Magdeburger Gebiet mit schlimmen Verwüstungen heimsuchen lassen. Trotzdem traten immer mehrere von seinen früheren Anhängern zum Kaiser über, als dieser im November nach Sachsen zurückkehrte. Infolgedessen zog sich Heinrich nach Holstein zurück und
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