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1. Lehrbuch der mittleren Geschichte - S. 65

1882 - Berlin : Habel
65 b) Durch die Ausbildung der deutschen Herzogtümer Mit dem karolingischen Reiche zerfiel auch tue karolingische Neichsversassung. Das volkstümliche Herzogtum, von Karl dem Großen ganz beseitigt, bildete sich, von neuem. (Sachsen und Baiern mar seine Sbudung eine naturgemäße. Dort war Otto der Erlauchte aus der Familie der Ln-dolsinger, als das Haupt derjenigen, die ein überragendes Ansehen hatte, der eigentliche erste Sachsenherzog (obwohl er in Urkunden immer noch Gras genannt wird), hier wußte unter Arnuls und Ludwig dem Kinde der Markgras Luitpold von der böhmischen Mark, Führer des bairischen Heerbannes, sich die meiste Macht anzueignen. 3hm folgte als Herzog sein Sohn Arnuls. Dagegen stieß die Bildung der herzoglichen Gewalt in Franken und Schwaben ans große Hindernisse. Dort stritten zwei Familien um den Vorrang, die Konradiner und die Babenberger. Der Kamps ward mit den Waffen in der Hand ansgesochten und die Konradiner Konrad und Eberhard erlangten eme der herzoglichen ähnliche Gewalt. In Schwaben widerstrebte tue Geistlichkeit (Salomo von Konstanz und Hatto von Mainz als Abt von Reichenau), doch traten die beiden Brüder Erchanger und Berthold, die Verwalter der königlichen Krongüter (gewöhnlich die Kammerboten genannt) , aus und erschlugen ihren Nebenbuhler Burchard von Rhätien. In Lothringen endlich erhob sich Gras Reginar von Hennegau, der das Herzogtum den Westsranken verriet, zur höchsten Gewalt. So bestanden bei Ludwigs Tode die Herzogtümer Sachsen (mit Thüringen), Franken, Baiern, Ala-mannien (oder Schwaben) und Lothringen. c) Durch den Untergang der altgermanischen Gemeinsreiheit und das Weiterumsichgreisen des Lehnsverbandes. In den unruhigen Zeiten der letzten Karolinger konnte die Freiheit des gemeinen Mannes immer weniger behauptet werden. Derselbe sah sich genötigt, sich in Schutz und dadurch in Abhängigkeit des größeren Grundbesitzers zu begeben. Er nahm von dem Großen nur den Nießbrauch seines ursprünglich ihm zu eigen gehörigen Besitzes. So griff zunächst die Zinspflichtigkeit um sich. Aus freien zinspslichtigen Nutznießern (Hintersassen) wurden die kleinen Leute aber bald hörige Knechte. Auch in Deutschland breitete sich jetzt der Lehnsverband immer weiter aus, da die Reicheren natürlich ein Vasallenverhältnis vorzogen und sich nicht in jene knechtische Abhängigkeit begaben. Die Folge davon war, daß jetzt auch diesseit des Rheines der allgemeine Heerbann immer mehr in den Hintergrund trat und nunmehr Wolf, Geschichte. Ii. 4. Aufl. 5
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