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1. Lehrbuch der mittleren Geschichte - S. 75

1882 - Berlin : Habel
75 War so Otto im Jahre 938 siegreich, so wuchs doch im folqenben Jahre die Empörung zu gefahrdrohender Hohe Auch 939 sein jüngerer Bruder Heinrich strebte nach der Konigskrone. Derselbe verband sich mit Eberhard, der erst kurz vorher Verzeihung vom Könige sür seinen Bund mit Thankmar erhalten hatte, und mit Giselbert von Lothringen, welcher sich unabhängig zu machen suchte. Nachdem Heinrich zu Saal-feld in Thüringen die sächsischen Großen vergeblich zum Abfall zu verleiten gesucht hatte, begab er sich zu Jemen -Verbündeten an den Rhein, aber die drei Aufstänbilchen wurden von Otto im Jahre 939 bei Wirthen unweit Xanten mit939 weit geringeren Streitkräften geschlagen. Heinrich sloh^ zunächst nach Merseburg, aber von hier, als er sich in der ^este nicht zu halten vermochte, zu König Ludwig Iv. von Frankreich, mit welchem sich auch Giselbert verband. Und als nun Otto den Lothringer in Ziegenberg vergeblich belagert hatte, Ludwig sogar bis in den Elsaß vorbrang, und auch Erzbi chof Friedrich von Mainz vom Könige absiel, geriet derselbe in große Bebrängnis, aus der er nur durch den plötzlichen Tod seiner Hanptwibersacher befreit warb. Nämlich Eberharb warb bei Anbernach von den königlichen Truppen unter Hermann von Schwaben überfallen und getötet, Giselbert aber ertrank bei seiner Flucht über den Rhein. Auch Ludwig von Frankreich gab nun den Kampf auf, als Otto gegen ihn bis an die Seine vorgedrungen war, und ebenso unterwarf sich Heinrich und erhielt basür Lothringen. Doch verband sich bald darauf letzterer abermals mit Friedrich von Mainz und sann sogar mit diesem aus Mord an dem Könige. Dennoch vergab Otto feinem Bruder zum zweitenmal, als sich derselbe ihm zu Frankfurt im Jahre 941 zu Füßen warf und um 941 Verzeihung bat. Von jetzt an war Heinrich feinem königlichen Bruder in unwandelbarer Treue ergeben. Bei diefen Kämpfen hatte es sich um nichts anderes gehandelt, als um die Frage, ob die herzogliche oder die königliche Gewalt in Deutschland die Oberhand behalten solle. Indem Otto als Sieger hervorging, konnte er Einrichtungen treffen, welche das Herzogtum unschädlich machten und die Reichseinheit in ihrem früheren Grade möglichst wiederherstellten. Er entzog den Herzogen das Recht zu Krieg und Frieden, außer wo es sich um die Verteidigung der Reichsgrenzen Hartbelte, schaffte die Herzogswahl durch das Volk und die Erbansprüche der Herzoge ab und behielt sich selbst die Besetzung vor. Pfalzgrafen (comites palatii) mußten von jetzt an die königlichen Rechte in bert Herzogtümern wahren und bienten gleichfam zur Beaufsichtigung der Herzoge.
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