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1. Deutsche Geschichte vom Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zur Gegenwart - S. 291

1911 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Wilhelm I. 291 heiten den Bundeskanzler und führt den Oberbefehl über das Bundesheer * und die Kriegsflotte (Farben: Schwarz-Weiß-Rot, die Verbindung des preußischen Schwarz-Weiß mit dem Weiß-Rot der Hanse). 3. Die Gesetzgebung wird ausgeübt von dem Bundesrat, der ernannten Vertretung der Bundesregierungen, und dem Reichstag, der aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Vertretung des norddeutschen Volkes. Ihr unterliegen die wichtigsten Zweige des öffentlichen Lebens: Heerwesen, Rechtspflege, Eisenbahnen, Post und Telegraphie, Zoll, Handel und Gewerbe. Der Norddeutsche Bund war im Gegensatz zu dem Deutschen Bunde 1867 ein festgefügter Bundesstaat, in welchem die einzelnen Glieder nur diejenigen 6if Rechte behielten, welche sie ohne Schaden sür das Ganze und für die Einheit ausüben durften, z. B. die Verwaltung des Kirchen- und Schulwesens, die Fürsorge sür die Hebung des Landbaues und die Verbesserung der Wasserstraßen. 3. Die Bündnisverträge zwischen Preußen und den Südstaaten. Bayern, Württemberg und Baden schloffen mit Preußen ein Schutz- und Trutzbündnis (August 1866). Die drei Monarchen verpflichteten sich, im Falle eines Krieges ihre Truppen unter den Oberbefehl des Königs von Preußen zu stellen. Auch wurden als gemeinsame Einrichtungen des Norddeutschen Bundes und der Südstaaten ein Zollbundesrat und ein Zollparlament geschaffen (8. Juli 1867). So war für ganz Deutschland die militärische und wirtschaftliche Einheit fest begründet. Die volle Verschmelzung des Nordens und des Südens zu einem staatlichen Ganzen brachte dann der Krieg der Jahre 1870 und 1871. Der deutsch-französische Krieg von 1870/71 und die Wiederherstellung 1870 des Deutschen Reiches. ^ I. Die Vorgänge bis zum Beginn der Feindseligkeiten. a) Ursachen des Krieges (die Eifersucht Frankreichs und die Mißerfolge Napoleons Iii.). Durch den Krimkrieg (1854—1856), den Napoleon Iii. im Buude mit England gegen Rußland geführt hatte, und durch den italienischen Krieg (S. 281) war das Selbstgefühl der Franzosen bedeutend gesteigert worden. Um so unangenehmer empfanden sie die Erfolge des preußischen Heeres, von denen sie eine Verdunkelung ihres eigenen Kriegsruhmes und die Erschütterung des französischen Über- 1 Zu den preußischen Armeekorps trat als 9. das schleswig-holsteinische, als 10. das hannoversche, als 11. das hessische und als 12. das königlich sächsische. Sachsen behielt seine eigene Heeresverwaltung unter einem besondern Kriegsminister. Mertens, Deutsche Geschichte. Ausg. B. Ii. 9
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