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1. Das Altertum - S. 113

1911 - Paderborn : Schöningh
— 113 — der Bürgerlichen hinter dem Adel (den Patriciern) zu beseitigen. Im Jahre 445 setzte ein Gesetz die Rechtsgültigkeit einer gemischten Ehe fest, wonach die Kinder aus einer solchen Ehe allemal dem Stande des Vaters angehörten. Ferner brachten die Volkstribunen das Gesetz ein, daß das Konsulat auch den Plebejern offenstehen solle. Dieser Antrag stieß aber bei den Patriciern auf den heftigsten Widerstand. Endlich erfand man bei dem Drängen der Plebs den Ausweg, daß man die Wahl von Militärtribunen (Kriegsobersten, vgl. die 10 Feld -Herrn in Athen) mit konsularischermachtvollkommenheit statt derjenigen von Konsuln für zulässig erklärte und auch den Plebejern Zutritt zu diesem Amte gestattete. d) Die Censur (444). Zugleich mit diesem Zugeständnisse wurde aber ein wichtiger Zweig der Verwaltungsgeschäfte der Konsuln vom Konsulate abgetrennt und zwei patricischen Censoren übertragen. a) Die Censoren leiteten die Einschätzung der Bürger ^ nach ihrem Vermögen. Diese würde alle fünf Jahre vorgenommen. In der Regel blieben aber die Censoren nur anberthalb Jahr im Amte, b) Sie nahmen die Verpachtung aller öffentlichen Einnahmen und Gefälle (Stenern, Hafenzölle, Abgaben vom Gemeindeland vor und v erbangen die Lieferungen für den Staat; insbesonbere sorgten sie für den Bau und die Unterhaltung der öffentlichen Gebäube, Straßen und Wasserleitungen. c) Sie übten ferner die Aufsicht über die Sitten, irtbetn sie Vergehen gegen Sitte, Gesetz und Religion (Verschwenbung u. a.) rügten, und erhielten später auch das wichtige Recht, den Senat durch neue Üdtit= ■fl[ieber zu ergänzen und imtoürbige aus ihm zu entfernen. Die Censur wurde allmählich das angesehenste Amt, das höchste Ziel der staatsmännischen Laufbahn und nur von Konsularen (gewesenen Konsuln) bekleidet. c) Wirtschaftliche Bewegungen. Die wirtschaftliche Not der Plebs war nun immer noch nicht erleichtert. Als eine Teuerung in Rom ausgebrochen war, verteilte Spürius Mü'lius Getreide unter die Bedürftigen. Die Patricier brachten ihn in Verdacht, alv ob er nach der Krone strebe; der argwöhnische Senat ließ L. Quinctius Cincinnatus zum Diktator ernennen, und dessen Reiteroberst erschlug 3jtälius mit eigener Hand (439). 5 Für die Bürger bestand die Deklarationspflicht (Selbsteinschätzung, vgl. die heutige Steuereinschätzung in Preußen). Kolligs-Stein, Lehrb. d. Gesch. f. Präparandenanst. Iii. 8
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