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1. Lehrgang der Alten Geschichte - S. 55

1910 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
§ 25. Der spartanische Staat und die Verfassung des Lykurgus. 55 troffenen Einrichtungen nichts zu ändern. Er ist aber nie mehr m sein Vaterland zurückgekehrt und soll ans Kreta eines freiwilligen Todes gestorben sein. Ii. Die spartanische Verfassung. 1. Aie drei Wol'kskl'assen. Die eingewanderten Dorier und ihre Nachkommen, denen allein der Name Spartaner zukam, bildeten die herrschende Kriegerklasse. Unter ihnen stand das unterworfene Bauernvolk der Periöken, im Verein mit den Spartanern auch Lazedämonier geheißen, imb das eigentumslose Sklavenvolk der Heloten. * a) Die Spartaner (Spartiaten) allein waren im Vollbesitz der politischen Rechte, konnten ein staatliches Amt übernehmen und Mitglieder der Volksversammlung sein. * b) Dieperiöken (d. h. die Umwohnenden) hatten sich den Siegern freiwillig unterworfen; sie blieben frei, hatten Haus und Hof, waren aber zinspslichtig und ohne Anteil an der Regierung des Staates. * c) Die Heloten, die mit Waffengewalt unterworfene und enterbte Bevölkerung, waren Staatssklaven, welche als solche die Felder der Spartaner zu bestellen hatten. 2. pie Wehörden. Seiner inneren Verfassung nach, die forthin an Lyknrgs Namen geknüpft blieb, war Sparta ein monarchischer Staat. Die höchste Gewalt verteilte sich auf ein erbliches Doppelkönigtum und auf einen gewählten Rat der Alten (Gerusia genannt); daneben bestand die V o l ks v er s a m m l u n g und die Aufsichtsbehörde der E p h o r e n. Die zwei Könige, die nebeneinander regierten, standen an der Spitze des Staates; sie waren zugleich die obersten Priester und die Unsichrer im Kriege. Die sonstigen Regierungsgeschäfte fowie das Richteramt über Leben und Tod versah die Gerusia, welche einschließlich der Könige aus 30 mindestens sechzigjährigen Spartanern bestand. * Die Volksversammlung, die nur zur Zeit des Vollmondes stattfand, hatte über Gesetze sowie über Krieg und Frieden zu entscheiden; auch wählte sie die Mitglieder der Gerusia und die anderen Beamten. *Die fünf Ephoren, bloß auf Jahresfrist gewühlt, übten die Aufsicht über alle Behörden, selbst über die Könige. 3. Werteikung des Wefthes. Die ganze Ackerflur Lakoniens wurde Staatseigentum und unter die Familien der Spartaner und Periöken verteilt. Den besten Teil des Landes, die fruchtbare Eurotasebene, erhielten die Spartaner, das übrige die Periöken. Zur Bewirtschaftung ihres Gutes ward jeder spartanischen Familie eine entsprechende Anzahl von Heloten überwiesen. Die Güter der Spartaner erbten vom Vater
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