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1. Lehrgang der Alten Geschichte - S. 154

1910 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
154 § 84. Kaiser Augustus 30 ö. Chr. bis 14 n Chr. tempel feierlich schließen. Dem Wiederhersteller der Ordnung wurde vom Senate der Beiname Augustus (d. i. der Erhabene) zuerkannt, eine Bezeichnung, die ihn gleichsam über die anderen Sterblichen erheben sollte. Indem )ich der Gefeierte unter den herkömmlichen Titeln die höchsten Amtsbefugnisse übertragen ließ, vereinigte er allmählich alle Staatsgewalten in seiner Person. 2. Hffenttiche Körperschaften und Ämter. Unter der wohlwollenden Oberaussicht des Kaisers sorgte eine Reihe von Körperschaften und Marmorstatue mit getriebenem ehernen Harnisch Bbümtkn für Cuic geordnete Bcrwcil' im Vatikan. tung des Weltreiches. a) Als Imperator übte der Kaiser die konsularische Obergewalt und verfügte über alle Truppen des Reiches. b) Als Prineeps des Senates leitete er den Senat und damit die Überwachung der Verwaltung, der Rechtspflege und der Finanzen. c) Als Volkstribnn war er für feine Person unverletzlich und niemand verantwortlich. d) Als Zensor hatte er die Aufsicht über die Sitten und dazu das Recht, die Senatsmitglieder zu wählen. e) Als Pontifex maximus endlich verwaltete er auch das Oberpriestertum. Sein Familienname Cäsar (—Kaiser) kam als Bezeichnung der höchsten Herrscherwürde erst unter feinen Nachfolgern in Gebrauch. a) Der Senat, aus 600 Mitgliedern bestehend, handhabte neben der höheren Gerichtsbarkeit in erster Linie die Finanzangelegenheiten des Reiches. b) Der Staatsrat, ein Ausschuß der Senatoren und der nächsten Vertranten des Kaisers, wurde bald zur einflußreichsten Körperschaft des neuen Hofes.
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