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1. Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart - S. 95

1910 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
§ 36. Die Zeit des Norddeutschen Bundes 1867—1870. 95 Nach der Einnahme von Frankfurt (16. Juli) wurde Falckenstein nach Böhmen abberufen und durch Manteuffel ersetzt. Dieser wendete sich wieder ostwärts und lieferte den nunmehr vereinigten Hessen und Bayern noch einige Treffen westlich von Würzburg. Die Bayern zogen sich aus das rechte Mainufer zurück. Auf die Kunde des Nikolsburger Vorfriedens wurden die Feindseligkeiten eingestellt (endgültiger Wassenstillstand seit 2. August). 4. Friedensschluß zu Prag (23. Aug.). Seinen allseitigen Sieg benützte Preußen, um neue Grundlagen zu einer völligen Umgestaltung der deutschen Staatsverhältnisse zu schassen. Der Deutsche Bund sollte ausgelöst, die Gebiete von Hannover, Nassau, Hessen-Kassel, Hessen-Hom-bnrg, Frankfurt und Schleswig-Holstein dem preußischen Königtum einverleibt und die übrigen norddeutschen Staaten einschließlich des Königreichs Sachsen zu einem Bundes st aat unter der Führung Preußens vereinigt werden. Österreich gab zu diesen Forderungen seine Zustimmung und leistete an Preußen eine Kriegsentschädigung von 60 Millionen Mark; außerdem hatte es Venetien durch Vermittlung Napoleons an das Königreich Italien abgetreten. Das Königreich Sachsen behielt aus Österreichs Verwendung seinen ungeschmälerten Besitzstand, zahlte aber 30 Millionen Mark Kriegskosten. — Aus den neuen Erwerbungen bildete Preußen die drei Provinzen Schles-w i g - H o l st e i n, Hannover und Hessen-Nassau. In einer Reihe besonderer Friedensschlüsse zu Berlin wurde unter versöhnenden Bedingungen auch ein Ausgleich mit den süddeutschen Staaten vereinbart: 1. sie zahlten an Preußen mäßige Kriegsentschädigungen; 2. sie traten einige kleine Außenbezirke an Preußen ab; 3. sie behielten ihre Selbständigkeit, gingen aber angesichts der von Frankreich drohenden Gefahren für den Kriegsfall ein vorerst geheimgehaltenes Schutz- und Trntzbündnis mit Preußen ein; 4. Hessen sollte mit seiner Provinz Oberhessen (jenseits des Mains) dem „Norddeutschen Bunde" beitreten und dem preußischen Staate das Besatzungsrecht in Mainz überlassen. § 36. Die Zeit des Norddeutschen Uundes 1867—1870. 1. Preußen und der Norddeutsche Bund seit 1866. Die Siegestaten des Heeres und der Zuwachs, den Preußen an Macht und Ansehen gewonnen hatte, tilgten rasch alle Mißhelligkeiten zwischen Regierung und Volksvertretung. Das neue Abgeordnetenhaus bewilligte nachträglich
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