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1. Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart - S. 113

1910 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
§ 42. Das Deutsche Reich unter Kaiser Wilhelm I. 1871—1888. Hz 4. Kirchenpolitischer Kampf. Während des Jahres 1870 hatte in Rom unter Pius Ix. das Vatikanische Konzil getagt. Am 18. Juli war die Unfehlbarkeit des Papstes in Sachen der Glaubens- und Sittenlehre als Glaubenssatz der katholischen Kirche ausgesprochen worden. Infolgedessen trennten sich unter Führung des Münchner Professors vondöllinger die Gegner jenes Dogmas von der Hauptkirche und nannten sich „A l t-k a t h o l i k e n". Der der neuen Kirchengemeinde gewährte staatliche Schutz, die zustimmende Haltung Deutschlands zu der noch 1870 erfolgten Einziehung des Kirchenstaates und die durch Reichsgesetz beschlossene Ausweisung der Jesuiten (1872) zogen eine heftige Opposition der katholischen Partei des Reichstags und des preußischen Abgeordnetenhauses (Zentrum) sowie der katholischen Geistlichkeit nach sich. Das führte zu verschärften Gesetzen, um die geistlichen Befugnisse zu begrenzen („Maigesetze" von 1873). Durch die Maigesetze wurden „die Strasgewalt der Bischöfe über die Geistlichen, die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen und ihre Zuchtgewalt gegenüber den Laien und endlich der Austritt aus der Kirche" geregelt. Doch milderte die Wandlung der Parteiverhältnisse und der Politik bald diesen sogenannten Kulturkampf. Unter dem versöhnlicher gesinnten Papst Leo Xiii. (1878—1903), dem Nachfolger Pius' Ix., traten beiderseits erwünschte Verständigungen ein, die nach langen Verhandlungen und vielen Widerwärtigkeiten endlich im Jahre 1887 zur Herstellung des Friedens führten. Das Recht des Einspruchs gegen die Anstellung nicht genehmer Geistlichen blieb dabei dem Staate gewahrt. Diese kirchenpolitischen Kämpfe mit der katholischen Kirche waren nicht ohne Einfluß auf die evangelische Kirche geblieben; jedoch erhielt auch sie 18/3 durch die „Kirchen-, Gemeinde- und Spnodalordnung" eine größere Freiheit in der selbständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten. 5. Allmählicher Ausbau des Reiches. Der Ausbau des Reiches schritt stetig fort, obwohl seine Kraft vielfach durch äußere und innere Gegner auf die Probe gestellt wurde. Durch Einführung einheitlicher Münzen, Maße und Gewichte hatten Handel und Verkehr eine wesentliche Erleichterung erhalten. Zur Anbahnung einer Rechtseinheit trat 1872 das Reichsstrafgesetzbuch in Kraft; diesem folgte 1879 diedeutfche Gerichtsverfassung. Die Herstellung eines allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches wurde rüstig in Angriff genommen. Zur Hebung des Handels und des Seeverkehrs wurden Kanäle angelegt. Durch den Ems-Jade -Kanal wurden die rheinisch-westfälischen Jn-dustriebezirke mit den Nordseehäfen verbunden; der Nordostseekanal, der 1895 als Kaiser-Wilhelms-Kanal eröffnet wurde, er! Borger, Lehrgang der Vaterland Geschichte. 2. Xi 2. Hälfte. 8
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