Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die deutsche Urzeit - S. 50

1905 - Gotha : Thienemann
50 — Nun siedelten sich die Germanen an, das fahrbare Haus ward fest, es ward mit der Erde verbunden, unbeweglich. Warum sollte es nicht eigen bleiben können? So entstand eine neue Vorstellung: auch unbewegliches Gut ist eigen. Und damit entstanden 2 Arten d es Eigentums: bewegliches und unbewegliches, M obiliar und Jmmobiliar (Beispiele von heute!). So ist der Begriff des Eigentums entstanden. Das Eigentum ist das Recht einer Person auf eine Sache, auf das Heergewäte, den Schmuck, das Vieh, das Hausgerät, das Haus. Unsre Begriffserklärung umfaßt also die Begriffe Sache und Person. Deren Inhalt gibt das Bürgerliche Gesetzbuch so: § 90. Sachen im Sinne des Gesetzes find nur körperliche Gegenstände. § 903. Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte dritter entgegenstehen, mit der Sacke nach Belieben verfahren und andre von jeder Einwirkung ausschließen. § 854. Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsäcklichen Gewalt über die Sache gewonnen. Eigentum ist das Recht einer Person aus eine Sache. Die Person ist das Rechtssubjekt, die Sache das Rechtsobjekt. Wichtig war nun bei den alten Germanen, wie viele Personen Rechtssubjekt einer Sache waren. Das Haus, das Vieh gehörte immer nur einem, genauer einem Haushalt, besonders, die Mark allen Markgenossen, die Almende und das Bauland allen Dorf-genossen gemeinsam. Nach der Zahl der Personen, die über eine Sache Gewalt haben, muß also unterschieben werben zwischen Sonder- und Gemeineigentum. So ergeben sich bis jetzt 3 verschiedene Arten des Eigentums, nämlick: 1. hinsichtlich dessen, ob das Eigentnmsobjekt den Ort verändern kann oder nicht: bewegliches und unbewegliches, 2. hinsichtlich des Rechtssubjektes: Sonder- und Gemeineigentum, 3. hinsichtlich des Zweckes der Eigentumsobjekte: Eigentum an Ver- brauch s vermögen (Nahrungsmitteln), an Gebrauchsvermögen (Kleider, Haus, Hausgerät) und Produktivkapital (Bieh, Äcker, Wiese, Wald). Nach der Ansiedelung bestand am Gebrauchsvermögen Sondereigentum, am Produktivkapital teilweise Sonder- (Vieh), teilweise Gemeineigentum (Äcker, Wiese). Damit die alten Germanen die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse nötigen Güter hatten, war dreierlei nötig: Grund und Boden als Erzeuger der Rohstoffe, Arbeit und Kapital. Der Boden gab soviel Gräser, als zur Ernährung der Herden erforderlich waren; der Walb spendete mehr Holz, als nur irgendein Volk gebrauchen konnte. Und das alles ohne irgendwelches Zutun der Menschen. Die Natur, d. h. der Boden, ist der erste Faktor für irgendwelche Gütererzeugung. Aber die Güter entstanden doch nicht ohne menschliche Arbeit. Der Nomade mußte fein Vieh zur Weide treiben und es vor Räubern und Raubtieren schützen; der Bauer mußte den Samen in die Erde streuen und die Frucht ernten, den Baum im Walde fällen und zerteilen. Und das alles war nicht möglich ohne mancherlei Geräte: Hürden zum Schutz der Fmchtfelder gegen das weidende Vieh, Pflüge, Hacken, Sicheln, Wagen, Seile — kurz nicht ohne Kapital, nicht ohne einen Vorrat wirtschaftlicher Güter, die zur Erzeugung neuer Güter nötig sind. S o entsteht also jedes wirtschaftliche Gut aus dem Zusammenwirken von drei Faktoren:
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer