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1. Die deutsche Urzeit - S. 52

1905 - Gotha : Thienemann
— 52 Grundsätzen soll der vorhandene Vorrat wirtschaftlicher Güter unter die Genußberechtigten verteilt werden? Holz zu Bau und Brand durfte jeder Markgenosfe soviel nehmen, als er brauchte. Also wurden diese Güter nach dem Bedarf verteilt. Anders war es mit den Früchten der Eichen und Buchen. Bei Vollernte durfte jeder Bauer 32 Schweine iu den Wald treiben, bei geringerer Ernte aber nur soviel, als das Markgericht einem jeden erlaubte. Nennen wir den vollen Ertrag x, den geringeren xi und die Zahl der Märker y, so betrug der Teil eines jeden Märkers bez. ~. Das war eine Verteilung nach der Kopfzahl der Genußberechtigten. Dasselbe Verfahren fand bei der Verteilung der Getreideernte statt, obwohl hierbei recht gut auch ein andrer Maßstab angewandt werden konnte, der der Arbeitsleistung, also das Maß „der unmittelbaren Mitwirkung bei der Produktion" (Rodbertns). Diese Arbeitsleistung konnte verschieden sein nach Dauer und Kraft. Von 30 Bauern eines Dorfes arbeitete bei Saat und Ernte einer nur 17 Tage, ein andrer 25, die Mehrzahl, nämlich 28, aber 40. Also betrug der Anteil eines jeden die Zahl seiner Tage = z. 17 + 25 + 28.40' Der erste Haushalt stellte nur den Mann, ein zweiter den Vater und einen Sohn von 18 Jahren, ein dritter den Vater und 2 Söhne von je 21 und 18 Jahren. Die Arbeitsleistung des ersten Haushaltes betrage y, des zweiten y+1, des dritten y+1 +-§-. Angenommen nun, daß in dem Dorfe 5 Haushalte der ersten, 7 der zweiten und 18 der dritten Art vorhanden seien, so betrug der Einheitsteil 5y+ 7 (y+1)+18 (y+1+-§-)' Wenden wir nun die gewonnenen Begriffe auf das Wirtschaftsleben der ältesten Zeit an, so ergibt sich folgendes Schema. , I. Grund und Boden. 1. Acre r. a) Gemeineigentum — Gemeinnutzung b) „ — vorübergehende Sonder- nutzung c) „ — dauernde Sondernutzung d) Sondereigentum — Sondernutzung 2. Mark und Almende. Gemeineigentum — Gemeinnutzung 1. Vieh. a) Nomadenzeit: Gemeineigentum Sondereigentum b) Ackerbauzeit: Sondereigentum 2. eräte. Gemeineigentum Sondereigentum Ii. Proöuftivfapital. — Gemeinnutzung — Sondernutzung — Sondernutzung, aber beim Zug im Dienste der Gemeinheit Gemeinnutzung. Sondernntzung. — Gemeingenuß. — Sondergenuß. — Sondergenuß. — Sondergenuß. — Gemeingenuß. — Gemeingenuß. — Sondergenuß. — Sondergenuß.
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