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1. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 36

1906 - Gotha : Thienemann
— 36 — Sitz deutscher Macht ist, der den Namen das Reich trägt, das Land von der Nordsee und der Eider im Norden bis zu den Alpen im Süden, vom Kanal, der Schelde, den Ardennen und dem Wasgenwald im Westen bis zur Elbe, Saale und dem Böhmerwald im Osten. Die ganze östliche Hälfte unseres Vaterlandes: Sachsen, Schlesien, Brandenburg, Mecklenburg, Pommern, Preußen, mußte erst später durch Eroberung und Kolonisation wiedergewonnen werden. Mit Heinrich I. beginnt diese neue Entwickelung, deren letztes Glied, den Kampf mit den Polen, wir eben erleben. Eroberung und Kolonisation sind also die beiden großen Tatsachen, durch die wir unser Vaterland begründet haben. 1. Periode: der Zug nach dem Westen, von den Kimbern und Teutonen (115) bis zum Ausgang des 5. Jahrhunderts: die westliche Hälfte Deutschlands wird gewonnen — 600 Jahre. Zwischenzeit: von 600 - 900, der Ausbau im Stammland, die Behauptung der Elb- und Saalegrenze gegen die Slawen — 300 Jahre. 600 + 300 = 900 Jahre. 2. Periode: der Zug nach dem Osten, von Heinrich I. bis heute: die östlichehälftedeutschlands wird gewonnen — über900jahre. In der Einleitung zu seiner Deutschen Geschichte (I, 3—26) versucht Karl Lamprecht die typischen Entwickelungsstufen des deutschen Nationalbewußtseins zu kennzeichnen. Er versteht unter dem Nationalbewußtsein „die geschichtlich entwickelte Übereinstimmung aller Volksgenossen in den wesentlichen Fragen des eigenen wie des Gesamtdaseins" (I, 3). Ihm folgend können wir nun zwei dieser Entwickelungsstufen bezeichnen. 1. Stufe, Urzeit: ein mythologisch'symbolisches Nationalbewußtsein, das in dem Glauben an die gemeinsame Abstammung aller westgermanischen Völker von dem Gotte Tuisco, dessen Sohn Mannus und dessen drei Söhnen lebt (s. I § 20). Das Nationalbewußtsein hat rein religiösen Charakter. 2. Stufe, Zeit der Wanderungen und der Römerkriege: gemeinsame Gefahren, Kämpfe, Erfolge — Stammesbewußtsein, gegründet auf gemeinsame Schicksale. Das Nationalbewußtsein empfängt politischen Charakter, doch fehlt ihm der Blick über den Teil hinweg auf das Ganze. Dieses Stammesbewußtsein bleibt durch lange Jahrhunderte hindurch die Erscheinungsform des deutschen Nationalbewußtseins. Vergleiche die Völkerbündnisse der Jngväonen, Jstväonen und Erminonen (I § 20) mit bett neuen Stämmen! — Arnolb, Urzeit, 133: „Die Stämme stttb nicht mehr mythologische, sonbern kriegerische Einheiten." Die Bildung der Staatsform des Stammes. Grünblagen: Wirtschaft und Kriege um die Erhaltung des Volkes, um das Dasein. 1. Urzeit. Wirtschaft: Nomabentunt, also Wanberungen, kein baiternbes, fest begrenztes Staatsgebiet, das Volk allein ist die Grnnblage des Staates — einzelne Völkerschaften. Krieg: Kampf einzelner Völkerschaften, unter Armin (I § 8) eine Einigung zu gemeinsamer Abwehr der gemeinsamen Gefahr, aber nur eine vorübergehenbe. Staat: Die wirtschaftliche Grnnblage ist die stärkere; daher ist der Staat einzelner Völkerschaften die Staatsform der ältesten Zeit.
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