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1. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 131

1906 - Gotha : Thienemann
— 131 — nötig; 768 war das Werk gelungen. Mit großem Triumph und Siegesjubel, aber als kranker Mann kehrte Pippin heim. Unter dem Beirat und der Zustimmung der weltlichen und geistlichen Großen, die er an sein Krankenlager berufen hatte, ordnete er die Nachfolge. Er teilte das Reich unter feine Söhne Karl und Karlmann; jener erhielt Austrasien und Neustrien, dieser Burgund mit der Provence und Septimanien, das Elsaß und Alamannien; von Aquitanien fiel jedem die Hälfte zu. Vergleiche die Reichsteilung der Merovinger (S. 86)! Auch die Karlinger betrachteten das Reich als Eigentum ihres Geschlechts. Aber doch bemerkt man, wie sich die Begriffe Dynastie und Staat zu scheiden beginnen, nämlich daran, daß Pippin die Teilung unter dem Beirat und der Zustimmung der weltlichen und geistlichen Großen vornahm. § 31. Karls des Crshen Kriege gegen die Langobarden, Kayern, Anarea, Sarazenen. Die £ti£C 768. Karl und Karlmann erbten eine große Macht, doch keine völlig sichere Macht. Im Osten hatten sich die Bayern von fränkischer Oberhoheit losgelöst; durfte das geduldet werden, wenn das Ansehen des Reiches nicht leiden sollte? Die Sachsen waren unsichere Nachbarn, bestrebt, sich von den ihnen auferlegten Tributen zu befreien. Ob Aquitanien, eben erst unterworfen und nun geteilt, von den Söhnen gehalten werden konnte? Wie, wenn es bei den Arabern Hilfe fand? Und die Stellung der beiden Könige zum Papst, zu beu Langobarben, zu dem oströmischen Kaiser wegen des Exarchats? König Pippin und Karl Martell hatten ihre großen Taten vollbracht, als jeber von ihnen die Macht allein hatte. Konnte das fränkische Königtum, jetzt geteilt, alle die schwierigen Aufgaben lösen, die ihm wiberstrebenben Kräfte niederhalten und sich behaupten? Gewiß, das Wohl des Staates forderte die Vereinigung der Macht in einer Hand. War es daher richtig gewesen, daß Pippin die Forderungen der Dynastie über die des Staates gestellt, daß er die Erb-ansprüche jedes seiner Söhne anerkannt und damit die Einheit und Macht des Reiches gefährdet hatte? Wir dürfen nicht unbillig sein. So groß er auch war und die Bahnen künftiger Zeiten anlegte, in vielem stand auch er in althergebrachten Anschauungen, und zu denen gehörte eben die, daß der Staat Eigentum der königlichen Familie sei. — Daher: Ranke V, 2, 109. „Die historische Frage war nun, ob das Frankenreich trotz dieser Teilung sich in feiner Einheit behaupten, ob die Macht, welche Pippin begründet hatte, sich erneuern und sich befestigen, ober ob sie in die Bestcmbteile, aus benen sie entsprungen war, zerfallen würde. Diese Eventualität umfaßte die Weltlage überhaupt ; bettn bavon, ob ein einheitliches mächtiges Frankenreich sich behaupten würde, hing die Situation aller andern Machte ab." 1 Karl alleiniger König 771. Drei Jahre regierten Karl und Karlmann nebeneinander; es waren drei Jahre des Bruderzwistes. Sofort 9*
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