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1. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 187

1906 - Gotha : Thienemann
— 187 Borrang, den sie von jener Zeit an fast ohne Unterbrechung, wenn auch in wechselnden Machtkreisen, behauptet. Unter Karl dem Großen treffen wir zuerst den Ausdruck ,deutsch1, d. H. volkstümlich (von deot = Volk), als Bezeichnung der Volkssprache germanischer Abkunft im Gegensatze zum Lateinischen und Romanischen." Arnold Ii, 2, 234. „Sehr charakteristisch haben alle dem römischen Reich benachbarten Völker von Ansang an zum Werden der Ration mitgewirkt, die fränkischen Stämme auf politischem Gebiet, Alamannen und Bayern auf geistigem. Natürlich mußte die Unterwerfung der letzteren unter fränkische Herrschaft hinzukommen, wenn die Bewegung (hochdeutsche Lautverschiebung) sich weiten Kreisen mitteilen und in der Folge Gemeingut der Nation werben sollte. Aber inbem die Alamannen und Bayern vielleicht gleichzeitig, ba sie unter fränkische Herrschaft kamen, den Übergang zur oberbeutscheu Lautstufe vollzogen, halfen' sie ebensosehr das neu entstehenbe teutsche Volk begrünben, als es die Franken durch die Grunbung ihres großen Reiches taten, das nach und nach sich über alle in Deutschland wohnenben Stämme erstreckte und unter Karl dem Großen auch die Sachsen erfaßte. Denn erst burchbiese neue Laut stufe würde die Trennung des beuts chen Volkes von den übrigen Germanen angebahnt und später die Bilbnng unserer hochdeutschen Schriftsprache möglich gemacht. Soistdiegenesisdersprache zugleich die Genesis des Volkes, das sie rebet. Doch mußten volle taufenb Jahre barüber hingehen, ehe die nationale Einheit in der Sprache wie im Leben und Bewußtsein des Volkes deutlich zutage trat." e) Fassen wir b, c und d zusammen! Mit der Unterwerfung der Sachsen vollendet sich die staatliche Einigung der West-germanen. Die einigenden Kräfte sind: das fr änkisch e Königtum, das römisch-katholische Christentum und die hochdeutsche Sprache. In drei Stufen der Entwickelung kommen die Westgermanen zu diesem Ergebnis. Urzeit, bis etwa Mitte des 2. Jahr- Die Westgermanen zählen etwa hunberts n. Chr.: Wanbernngen, 50 kleinere Völkerschaften, der Römerkämpfe. Völkerschaftsstaat (I§ 15); Armins Versuch, ein Stammeskönigtum zu begrünben, miß- lingt (I § 6). Mitte des 2. bis Ausgang des Die Stamme der Alamannen, 5. Jahrhunberts: zweite west- Franken, Friesen, Sachsen, Thü- germanische Wanberung und ringer u. Bayern. (S. 36.) Der Römerkämpfe. Stammesstaat. Ausbreitung der Frankenherrschaft Einigung aller westgermanischen und des römisch - katholischen Stämme im römisch-katholischen Christentums über die westger- Glauben unter dem fränkischen manischen Völker; begonnen von Königtum. Fränkischer Ein- Chlobovech 496, vollenbet von heitsstaat. Karl dem Großen 804. Die hochbeutfche Sprache. Der Fortschritt von sehr vielen Völkerschaftsstaaten zu wenigen Stammesstaaten und dem fränkischen Einheitsstaat ist begleitet von einer Neubildung der politischen Verfassung:
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