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1. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 258

1906 - Gotha : Thienemann
— 258 — 5. Die Straßburger Eide 842; der Vertrag zu Verdun 843» Gerade die tiefe Demütigung Ludwigs führte einen Umschwung im Urteil zu seinen Gunsten herbei, so daß er, wieder frei, sowohl seine kaiserlichen Rechte wie die Ansprüche seines Sohnes Karl wahren konnte. Er starb 840. Nach dem Tode des Vaters dauerte der Kampf der Söhne fort. Jetzt standen Ludwig und Karl — Pippin war 838 gestorben — gegen Lothar und schlugen ihn gemeinsam im Juni 841. Sie betrachteten den Ausgang der Schlacht als ein Gottesurteil, er nicht. Und da sie sich nur vereint gegen den stärkeren Bruder behaupten konnten, so schlossen sie am 14. Februar 842 durch schwere Eide einen Bund. Der Vorgang ist für unsere Geschichte und Sprache von bleibender Bedeutung. Karls Heer zählte auch viele Romanen, das Ludwigs nur Deutsche. Um den Mannen der Verbündeten sich verständlich zu machen und in ihrer Sprache volle Bürgschaft zu geben, redete und schwor Ludwig, der deutsche König, in romanischer, Karl in deutscher Sprache. Ludwig eröffnete die Heerversammlung mit einer Ansprache: „Euch ist bekannt, wie oft Lothar mich und diesen meinen Bruder verfolgt und vollständig zu vernichten gesucht hat. Da aber weder die Bruderpflicht, noch das Christentum, noch ein anderer Grund ihn zu bewegen vermochte, daß unter Wahrung der Rechtsansprüche zwischen uns der Friede hergestellt werde, haben wir notgedrungen die Entscheidung dem Gericht des allmächtigen Gottes anheimgegeben, entschlossen, uns mit dem zufriedenzugeben, was nach seinem Willen uns bestimmt sein sollte. In diesem Gottesgericht sind wir aber, wie ihr wißt, Sieger geblieben; Lothar jedoch, obwohl besiegt, hat sich mit den Seinen nicht darum gekümmert. Aus brüderlicher Liebe, aus Mitleid mit dem christlichen Volk wollten wir ihn nicht verfolgen, dieses nicht vernichten; seither wie schon früher haben wir ihm Anerbietungen gemacht, damit jedem von uns wenigstens sein Recht werde. Doch er, widerstrebend dem Gottesgericht, läßt nicht ab, mich und diesen meinen Bruder wie Feinde zu verfolgen; er richtet auch unser Volk durch Sengen und Brennen, durch Raub und Mord zu Grunde. Deshalb sind wir, durch die Not gezwungen, hier zusammengekommen. Und weil wir glauben, daß ihr an der Festigkeit unserer gegenseitigen Treue und brüderlichen Gesinnung Zweifel hegen könntet, haben wir vereinbart, sie vor euch durch gegenseitigen Eid zu beschwören. Nicht durch irgendwelche schnöde Selbstsucht verlockt tun wir dies, sondern nur zur Sicherung des allgemeinen Wohls, wenn uns Gott mit eurer Hilfe Ruhe geben wird. Wenn ich aber, was Gott verhüte, den Eid, den ich meinem Bruder schwören werde, freventlich brechen sollte, so spreche ich jeden von euch von dem Gehorsam gegen mich und dem Treueid, den ihr mir geschworen, los und ledig." (Mühlbacher 440/1.) Dieselbe Erklärung wiederholte Karl in deutscher Sprache. Hieraus leistete Ludwig den feierlichen Schwur in romanischer.
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