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1. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 260

1906 - Gotha : Thienemann
— 260 — Staatskunde. Wie viel Elend und Not war über das Frankenreich gekommen, weil das Reich als Erbgut der königlichen Familie betrachtet wurde, weil eine privatrechtliche, nicht eine staatsrechtliche Auffassung vom Reich maßgebend gewesen war! Darum vermögen wir nun den Segen des Erstgeburts-rechts in der Thronfolge völlig einzusehen. Preußische Verfassung Art. 53. »Die Krone ist den königlichen Hausgesetzen gemäß erblich in dem Mannesstamme des königlichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge." 6. Die Entstehung des Deutschen Reiches. Das ostfränkische Reich umfaßte nicht alle deutschen Stämme. Ganz gehörten ihm nur zu die Sachsen, Thüringer und Bayern; es fehlten die Friesen, fast alle Franken westlich des Rheins, die Alamannen im Elsaß. Die fehlenden Stämme wurden im Laufe des 9. Jahrhunderts noch erworben: es geschah durch das Erlöschen der Linie Lothars. Das Reich Lothars, der 855 starb, teilten seine drei Söhne so, daß Ludwig Ii. Italien und den Kaisertitel erhielt, Karl Burgund und die Provence, Lothar das Land der Franken und Friesen. Nach diesem Lothar tragen die Landschaften an der Mosel und Maas den Namen Lotharingen. Aus dieser Teilung gingen nach Ludwigs Ii. Tode (876) drei Reiche hervor: Italien, Arelat oder Niederburgund und Hochburgund. Lotharingen fiel auf Grund eines zwischen Ludwig dem Deutschen und Karl dem Kahlen 870 zu Mersen, westlich von Aachen an der Maas, geschlossenen Vertrags und infolge innerer Wirren nach dem Tode Karls des Kahlen (877) an Ostfranken. Seit 880 gehörte alles Land östlich der Schelde und Maas bis zur Quelle der Saöne (außerdem ein Streifen westlich der Maas bei Verdun) zu Ostftanken, Diese Grenzlinie war im allgemeinen die romanisch-deutsche Sprachgrenze. Freilich Cambrai, Lüttich, Verdun, Metz und Toul waren französische Städte. Alle deutschen Stämme waren zu einem Staats wesen vereinigt. Otto Behaghel gibt in Pauls Grundriß der germanischen Philologie I, 2. Aufl. 1901, S. 650 ff., in dem Kapitel „Geschichte der deutschen Sprache" eine genaue Benennung der deutsch-romanischen Sprachgrenze. Er berichtet über die Romanisierung der Langobarden, Burgunder und Westfranken und saßt dann so zusammen: „Mit der Romanisierung der drei genannten Stämme ist die Grenze des Deutschen gegen das Romanische im wesentlichen festgestellt." — Eingehende Literaturnachweise ebenda S. 654. Johannes Zemmrich, Die deutsch-romanische Sprachgrenze, Deutsche Erde Iv (1905), S. 47 ff. (Verschiebungen der Sprachgrenze in früherer Zeit. Gegenwärtige Bewegung der Sprachgrenze. Nationale Minderheiten zu beiden Seilen der Sprachgrenze.) Methodisches. „Die deutsch-französische Geschichte besteht in einem fortgesetzten Kampfe um dieses große Zwischengebiet (Lothringen), dessen Bevölkerung mehr germanisches Blut hatte als das west-
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