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1. Ottonen und Salier - S. 17

1910 - Gotha : Thienemann
— 17 — Vertrauen der Sachsen und Franken, des sterbenden Konrad, des treuen Eberhardt, daß das Heil des Staates in meiner Hand liege, schmählich betrügen. Also diesen Weg nicht! — Welchen? Ich wollte nicht die Beseitigung meiner Herzogsgewalt, folglich darf ich nun als König auch die Beseitigung der andern nicht wollen. Ich muß sie anerkennen, bannt sie mich anerkennen. Sie sollen selbständige Rechte in ihren Gebieten haben, baneben aber auch Pflichten gegen mich. Ich will ihnen in manchen Dingen nachgeben, bamit ich sie beherrsche. „Jeder Stamm stehe in seinen eigenen Angelegenheiten für sich und ordne sich selbst nach altem Recht und Herkommen; ihn leite und führe in Zeiten des Kriegs und Friedens ein Herzog, dem die Grafen und Herren im Lande zu Kriegsgefolge und Gehorsam verpflichtet sind; biefer Herzog schlichte aus seinen Sanbtagen die Streitigkeiten der Großen im Lanbe, erhalte den Lanbfrieden und schütze die Grenzen gegen den einbrechenden Feind; wie aber die Herzöge über die einzelnen Stämme im Reiche gebieten, so walte über allen Landen des Reiches der König, der höchste Richter und Heerführer des ganzen Volkes." (Giesebrecht I, 208.) In sechs Jahren gelang es Heinrich, die unbotmäßigen Herzöge zu unterwerfen, durch Krieg und nachfolgenden Vertrag. Sie alle erkannten die Oberhoheit des Königs an und verpflichteten sich zu Kriegsdienst nach seinem Gebot und zum Erscheinen auf den Reichstagen. Dagegen behielt Herzog Burckhardt von Schwaben das Verfügungsrecht über die Stifts- und Klostergüter seines Landes; Herzog Arnulf von Bayern empfing sogar ein Recht, das sonst überall nur dem Könige zustand: die Bischöfe zu ernennen. Länger und schwieriger, aber auch für Heinrich erfolgreicher waren die Kriege mit Lothringen, an denen anfangs auch der westfränkische König Karl der Einfältige beteiligt war. Dieser erkannte 921 Heinrich I. als selbständigen König der Ostfranken an; es war das ein formeller Verzicht der westfränkischen Karlinger auf ihr Erbrecht an dem ostfränkischen Reich und, int Laufe der Entwickelung betrachtet, der Abschluß in der Begründung des Deutschen Reichs. Die Reichsteilung Karls des Großen 806, Ludwigs des Frommen 817. Die Straßburger Eide 842 und der Vertrag zu Verbun 843 Der Vertrag zu Merfen 870. Die Wahl Arnulfs 887. Die Anerkennung von Heinrichs I. Königtum durch Karl den Einfältigen 921. 923 gewann Heinrich die Erzbistümer Köln und Trier zurück, 925 endlich huldigte ihm auch Herzog Giselbrecht von Lothringen. Das deutsche Reich war nun gegründet, seine Grenzen gezogen, seine Völker dem Ganzen eingeordnet, seine Verfassung bestimmt. Es war der große Erfolg einer sechsjährigen mühevollen, immer nur das Bär, Deutsche Geschichte. Iii. 2
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