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1. Ottonen und Salier - S. 42

1910 - Gotha : Thienemann
— 42 — der König verwirft die Entscheidung der Dinggemeinde und bestimmt selbst ein Verfahren. Wir beobachten eine zunehmende Macht des Königtums (s. Ii § 37, 1: Königtum und Gerichtswesen). 3. Was bei der Pfalz Stala durch Gottesurteil als Recht gesunden ward, ist nicht „ewiger Beschluß" geblieben. Heute erben die Söhne nicht mit den Oheimen zu gleichen Teilen. Bürgerliches Gesetzbuch § 1924 (f. I § 13, 3). „Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Ein zur Zeit des Erbfalles lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbschaft aus. An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge." e) Bayern. Im Juli 937 starb Herzog Arnulf. Seine Söhne toollten selbständig regieren und verweigerten Otto die Huldigung. Arnulf — Berchthold Eberhardt Arnulf I Judith — Heinrich (Bruder Ottos I.) Durfte Otto Bayern zu einem selbständigen Staate werden lassen, ohne seine Königsmacht zu vernichten? Ob die Herzöge in Schwaben und Lothringen dann nicht denselben Versuch machen würden? Verhandlungen blieben ergebnislos. 938 drang Otto mit Waffengewalt in Bayern ein, unterwarf sich schnell das ganze Land und gab eine neue Ordnung des Herzogtums und der herzoglichen Familie: die Herzogswürde übertrug er Bertholt), Behielt sich aber selbst das Recht vor, die Bischöfe zu ernennen. Arnulf setzte er zum Pfalzgrafen in Bayern ein, d. h. er gab ihm das höchste Gericht an Königs Statt und die Aufsicht über alle königlichen Burgen, Güter und Lehen, sowie über die Einkünfte des Reiches in Bayern. Später vermählte er Arnulfs Tochter Judith seinem Bruder Heinrich. Beobachtungen: Grundlinien der Politik Ottos. Ziel: Schwächung der herzoglichen Gewalt in Bayern und dadurch Stärkung der königlichen Gewalt. Mittel: 1. Teilung der Gewalten: Der Herzog als Heerführer in Bayern, aber im Lehensdienst des Königs. Der König ernennt die Bischöfe. Der Pfalzgraf ist oberster Richter an Königs Statt und Vertreter des Königs in allen wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten. 2. Spaltung in der herzoglichen Familie: der Oheim Berchthold wird Herzog — der Nesse Arnulf wird Pfalzgraf. 3. Dynastische Verbindung der Herzogsfamilie in Bayern mit
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