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1. Ottonen und Salier - S. 105

1910 - Gotha : Thienemann
105 — die Investitur sei ein göttlicher Akt, Ring und Stab seien die Sinnbilder des Hirtenamtes, durch ihre Übergabe werde das gesamte bischöfliche Amt übertragen, ein Laie habe hierzu nicht Recht noch Macht. So wenig ein Simonist wirklich Bischof sei, so wenig dürfe ein von dem König ernannter Kleriker als Bischof betrachtet werden. Wir erinnern nns dessen, was oben S. 68 ff. über den Episkopat als Stütze des Königtums gesagt wurde. Ausführen, was Kardinal Humbert lehrte, hieß dem Königtum seine Macht nehmen. So mußte ein Kampf kommen zwischen Königtum und Papsttum um die Macht. Wir erkannten früher (S. 93), daß seit der Mitte des 11. Jahrhunderts die asketische Lebensanschauung ein Element für den Fortgang der Geschichte geworden sei. Mit ihr verband sich ein zweites: Herrschaft des Klerus über die Laien, der Kirche über den Staat. Weltflucht und Weltherrschaft wurden die Ideale der katholischen Kirche, und das mußte zu einem schweren Kampf zwischen Kirche und Staat führen. 4. Das Papsttum macht sich vom Kaisertum frei. Frei vom Kaisertum! Das war das Ziel der päpstlichen Politik seit dem Tode Heinrichs Iii. Die Regentschaft der Kaiserin Agnes machte die Erreichung möglich. Am 28. Juli 1057 starb Viktor Iii. Ant 2. August wählten die Römer einen neuen Papst, Stephan Ix., die Regentin Agnes erkannte ihn int Dezember an: das int Jahre 1046 Heinrich Iii. feierlich zugesicherte Recht der Ernennung des Papstes durch den Kaiser war zerrissen, von der Mutter war ein Teil der Macht des Sohnes preisgegeben worden. 1059 gelang Rom ein weiterer Schritt. Als Werkzeug der Reformpartei, namentlich aber Hildebrands, beschloß eine römische Synode 1059 ein Pap st Wahldekret, das von Nikolaus Ii. in Form eines Erlasses an alle Christen bekanntgegeben ward. Es bestimmte, daß nach dem Tode eines Papstes zunächst die Kardinalbischöfe über die Wahl seines Nachfolgers in Beratung zu treten hätten; daß danach die Kardinalbifchöfe in Gemeinschaft mit den übrigen Kardinälen ,bte Wahl vollziehen müßten; daß darauf die Zustimmung von Klerus und Volk in Rom einzuholen und dann der Papst zu inthronisieren sei — dem Könige solle die schuldige Ehre erwiesen werden; aber nicht gesagt war, worin diese bestand. Was half es, daß die Kaiserin den Gesandten des Papstes, der im Frühjahr 1060 erschien, nicht annahm! Das Papstwahldekret blieb.
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