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1. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 201

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
201 der von Köln Erzkanzler für Italien, der von Trier Erzkanzler für Burgund; von den weltlichen war: der König von Böhmen Erzmundschenk, der Pfalzgraf vom Rhein Erztruchseß, der Herzog von Sachsen Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg Erzkämmerer. 2. Die Wahl. Sobald der Erzbischof von Mainz den Tod des Königs erfährt, ladet er innerhalb eines Monats die Kurfürsten in die Stadt Frankfurt am Main, damit sie dahin nach drei Monaten zur Wahlhandlung entweder persönlich kommen oder Bevollmächtigte schicken. Für die Zeit vom Tode des Königs bis zur Wahl eines neuen ist der Pfalzgraf vom Rhein im Süden, der Herzog von Sachsen im Norden der Reichsverweser. Die Einladungsschreiben an die Kurfürsten sollten lauten z. B.: „Euch, dem erlauchten und herrlichen Fürsten, dem Herrn Markgrafen von Brandenburg, Erzkämmerer des heiligen Reiches, Mitwähler und unserem sehr lieben Freunde. Kraft unseres Amtes verkündigen wir Euch, daß die Wahl des Römischen Königs bevorsteht und berufen Euch rechtmäßig, daß Ihr innerhalb drei Monaten selbst zu erscheinen Sorge tragt oder mit genügenden Vollmachten versehene Boten zu dem gesetzlichen Orte sendet gemäß den für diese Handlung bestehenden heiligen Gesetzen, um mit den anderen Mitfürsten und Mitwählern sowie mit uns zu beraten, zu verhandeln und übereinzukommen über die Wahl des künftigen Römischen Königs, der, so Gott will, zum Kaiser zu befördern sein wird. Dort (an dem Wahlort), erwartet man von Euch, werdet Ihr bleiben bis zur vollständigen Erledigung der Wahl und bis zur Vollbringung all der übrigen Dinge, wie sie in den über diese Handlung beschlossenen Gesetzen beschrieben sind. Alles andere werden wir, wenn nicht Eure oder Eurer Abgesandten Abwesenheit es hindert, zusammen mit unseren anderen Mitfürsten und Mitwählern vollenden, so wie die Würde des Gesetzes vorschreibt." Vor Eintritt in die Wahlhandlung hatte jeder der Kurfürsten einen Eid zu leisten, z. B.: „Ich, der Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Reiches für Deutschland und erster Wähler, schwöre auf diese heiligen Evangelien Gottes, die hier gegenwärtig vor mir liegen, daß ich nach der
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