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1. Der Uebergang zur Neuzeit - S. 138

1917 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 138 — setzung der Heiligen Schrift. Als dann bei einer unter seinem Schutze zu Upsala abgehaltenen Disputation die Schriftgemäßheit der evangelischen Lehre erwiesen war, genehmigte der Reichstag, auf dem auch Abgeordnete des Bürger- und des Bauernstandes vertreten waren, die Einführung der Reformation und stellte die Rirchengüter zur Verfügung des Königs; der Adel wurde dadurch gewonnen, daß ihm gestattet wurde, alle Güter, die seit 1454 von ihren Familien an die geistlichen Stifter gekommen waren, zurückzunehmen. Allmählich setzte sich nun die neue Ordnung der Dinge durch, wenn auch nicht ganz ohne Widerstand. Aehnlich wie in England behielt man die bischöfliche Verfassung bei, ließ den Bischöfen sogar die Reichsstandschaft, doch ihre politische Macht war gebrochen, und auch kirchlich blieben sie vom König abhängig. Der Adel freilich, dessen Reichtum durch die Reformation stieg, konnte dem Königtum durch seine Macht unter Umständen gefährlich werden. Jetzt suchte Gustav sein Land auch wirtschaftlich zu befreien und politisch nach außen stark zu machen. Das eine bewirkte er durch Beseitigung der Vorrechte der Hanse, besonders Lübecks, und Errichtung eines Eingangszolles auf ausländische Waren, um die schwedische Industrie zu stärken; das andere durch Schaffung eines stehenden Heeres von 15 000 Mann und einer Flotte. Gustav war der eigentliche Schöpfer des schwedischen Staates, der es Schweden ermöglichte, später zur europäischen Großmacht aufzusteigen. In Anerkennung seiner Verdienste um das Land erklärte der Reichstag zu Wester äs im Jahre 1544 die Krone für erblich im Mannes stamm der Wasa. 3. Dänemark. In Dänemark hatte Friedrich I. der Reformation Eingang gewährt und sogar, obwohl er in der Wahlkapitulation die Vorrechte der Bischöfe verbürgt hatte, gestützt auf die Geneigtheit des Volkes für die neue Lehre, auf dem Reichstag zu Odense 1527 bewirkt, daß den Protestanten bürgerliche Gleichheit mit den Katholiken gewährt, die Priesterehe erlaubt und die Bischofswahlen von Rom unabhängig erklärt wurden. Jetzt wurde der Klerus unruhig, und auch in dem zumeist noch altgläubigen Norwegen entstand eine Gärung. Das wollte der vertriebene Christian benutzen, um seine Krone wiederzugewinnen. Er hatte zunächst Hilfe bei den lutherischen Fürsten gesucht und gefunden, aber diese war zu gering, zumal auch die Hanse Friedrich unterstützte. Nun trat Christian zur katholischen Kirche zurück, um Kaiser Karls V. Unterstützung zu gewinnen. Aber Friedrich bekam nicht nur Hilfe von der Hanse, sondern hinderte durch seine Verbindung mit den Schmalkaldener Bundesfürsten und mit Franz I. von Frankreich Karl V., Christian wirksam zu unterstützen, und so wurde Christian geschlagen und gefangen genommen. Er starb nach 16 Jahren in der Gefangenschaft. Friedrich I. starb 1533. Nun fand sein Sohn Christian nicht sofort Anerkennung; zwar der Adel hing ihm an, aber gerade das entfremdete ihm
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