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1. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 1

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
Deutschland nach dem Dreißigjährigen Kriege. ((Srbmanrtsbörffer, Deutsche Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zum Regierungsantritt Friebrichs des Großen. I, 1—99. — Lamprecht, Deutsche Geschichte Vi, 363—380. — Sybel, Die Begrünbung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Volksausgabe I, 1—11. — Treitschke, Deutsche Geschichte im 19. Iahrhunbert. I, 1—34.) Es erscheint zunächst wichtig, die Tatsachen zusammenzustellen, die für die Geschichte unseres Volkes nach 1648 von Bedeutung geworden sind: 1. Grenzen und Grenzlande des Reiches. Zwei alte Grenzlande gingen dem Reiche nun endgültig verloren, die Schweiz und Holland, die Länder an der Quelle und Mündung des Rheins, Alemannen und Friesen, beide nur Teile benachbarter deutscher Stämme. Sie erlangten die volle Souveränität und nahmen von da ab eine andere Entwicklung als das Reich. Drei auswärtige Fürsten waren als Träger deutscher Reichslehen deutsche Reichsfürsten: der Röntg von Spanien für die spanischen Niederlande, der ctörttg von Dänemark als Herzog von Schleswig-Holstein und der König. von Schweden für die schwedischen Besitzungen an der Nord- und Ostsee. Wer wollte diese Könige hindern, ihre deutschen Länder den spanischen, dänischen oder schwedischen Interessen dienstbar zu machen, ja nach Lostrennung derselben vom Reiche zu streben? Völlig unklar war die Stellung Frankreichs in der Westmark. Die betr. Artikel des Friedens lauten wie folgt: „Der Kaiser für sich und das gesamte Haus Österreich, sowie das Reich verzichten auf alle Rechte, Eigentümer, Herrschaften, Besitzungen und Gerichtsbarkeiten, die bisher ihnen, dem Reiche und dem Hause Österreich zustanden, auf die Stadt Breisach, auf die Land- B ä r. Deutsche Geschichte. Vi. 1
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