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1. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 102

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 102 — 3. Berücksichtigung der Qualität der Wareu: s. Korn, Malz, Kleiderwaren. 4. Bevorzugung der einheimischen Produftion — merkantilistische Politik. Andere Ordnungen nehmen noch die Kopfsteuer oder Grundsteuer auf, oder sie haben nur die Warensteuer. Die Versteuerung der Waren ist jedenfalls immer der wichtigste Teil der Akzise; diese ist daher in der Hauptsache eine Verbrauchsabgabe, eine indirekte Steuer. Der Gegenstand der Versteuerung zeigt, daß die Akzise vorwiegend eine Steuer der Städte war. S ch m oller, Umrisse und Untersuchungen, die Epochen der preußischen Finanzpolitik, S. 152/3: „Wir können die brandenburgisch-preutzische Akzise als ein System bezeichnen, das, ausschließlich auf die Städte beschränkt, neben einer mäßigen Grund-, Gewerbe- und Kopfsteuer wesentlich indirekte Steuern, und zwar solche auf Gebäude, Getreide, Fleisch, Viktualien und Kaufmannswaren umfaßte." S ch m o l l e r , ebenda S. 154/5: „Ich möchte das Gemeinsame, was der ganzen Akzisebewegung in Deutschland, fast könnte man sagen in Europa, zugrunde liegt, etwa so erklären: Man war längst in die Periode territorialer oder staatlicher Geldsteuern eingetreten, man hatte einzelne tastende Versuche mit direkten Schätzungen wie mit indirekten Konsumtionssteuern gemacht; es traten nun sehr viel größere Anforderungen an das Steuersystem heran. Das englische Budget war von % Million Pfund unter Elisabeth auf 7% Millionen unter Wilhelm von Dräniert, auf über 40 Millionen gegen 1800 gestiegen. Die französische Taille hat unter Franz I. noch 9, unter Richelieau schon 44 Millionen Livres betragen. Das preußische Staatsbudget war von 1620—1740 von % auf gegen 7 Millionen Taler gestiegen. Die Ursachen waren allenthalben dieselben; es ist die Zeit, in welcher die modernen Flotten und Heere, es ist die Zeit, in welcher der moderne Staat entstanden ist. Man versuchte an allen Einnahmequellen herum; es zeigte sich dabei von 1600—1700 fast allerroärts die rechtliche und finanztechnische Unmöglichkeit, die direkten Schösse, die durch die feudale Klassenherrschaft in eine Sackgasse ohne Ausweg sich verloren hatten, zu reformieren. Die Konsumtionsabgaben waren in den Städten längst viel entwickelter; ihre unvermerkte Erhebung schmeichelte der immer noch bestehenden Abneigung gegen alles Steuerzahlen; sie trafen jedenfalls die einflußreichsten privilegierten Klassen der Gesellschaft weniger hart, als die Masse der Bevölkerung. Die technische Ausbildung der Konsumtionssteuern war viel weiter und mußte viel weiter sein, als die der direkten Steuern; ein Gesetz über Getränkesteuern ist leichter Zu geben und zu handhaben, als ein Gesetz über Vermögens- und Einkommensteuer; viel schlechtere und ungebildetere Verwaltungsorgane reichen bei der ersteren aus; alle indirekten Steuern haben nur ein festes, klar erkennbares Steuerobjekt, die direkten stets ein zweifelhaftes, nur durch unparteiische Schätzungen und Revisionen halbwegs gerecht festzustellendes. Diese Gründe zusammen erweckten damals das günstige Vorurteil für die indirekten Steuern." Aus diesen Darlegungen heben wir folgende für die Beurteilung der Steuern immer maßgebende Beziehungen heraus: 1. Staatsaufgaben (hier Landesschutz) — Staatseinrichtung (hier stehendes Heer) — Steuer; 2. Art der Steuer, abhängig a) von der sozialen Schichtung der Bevölkerung und der politischen Macht bestimmter Klassen; b) von dem Stande der Steuertechnik und Steuerverwaltung. Die Akzise war ursprünglich ein Teil der Kontribution. Kontribution nannte man alles, was an Geld oder Naturalien für die Unterhaltung der Truppen vom Lande gezahlt werden nutzte. Sie war zunächst eine außerordentliche Steuer, anfänglich nur erhoben vom Feinde, der das Land besetzt hat, später auch vom Landesherrn für den Unterhalt der von ihm aufgestellten Truppenmacht. Die Kopfsteuer, zurrt erstenmal 1677 erhoben, war in allen Territorien gleich: Die Gesamtheit der Bevölkerung war eingeteilt in 250
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