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1. Bd. 1 - S. 660

1883 - Leipzig : Engelmann
660 Das Mittelalter. §. 363. sitz des Erzbischofs von Mainz eröffnet ward und dem außer den genannten und dem Erzbischof Udo von Trier noch vierundzwanzig deutsche Bischöfe, viele Klostergeistliche und eine beträchtliche Zahl weltlicher Fürsten und Herren anwohnten. Hier wurde auf die Anklage Hngo's der Beschluß gefaßt, daß der Papst den Stuhl Petri, den er widerrechtlich bestiegen und zu eigenmächtigen und verderblichen Neuerungen mißbraucht habe, verlassen müsse und nicht ferner als Haupt der Kirche anzuerkennen sei. Ein von allen anwesenden Bischöfen unterzeichnetes Schreiben voll harter Beschuldigungen über seine ungesetzliche Thronbesteigung, seine Regierung und seinen Lebenswandel, über den „Weibersenat", durch den die ganze Kirche geleitet werde, verkündete dem Papste diesen Beschluß, und der König fügte ein Begleitschreiben bei, das die Überschrift trug: „Heinrich, nicht durch Anmaßung, sondern bnrch Gottes heilige Einsetzung König, an Hildebranb, nicht den Papst, sonbern den falschen Mönch" und die Vorwürfe der Kirchenversammlung in noch stärkeren Ausbrücken und Schmähungen wieber-holte. Zwei beutsche Bischöfe brachten diese Schriftstücke nach der Lombardei, von wo aus sie, nachdem die Synode von Piacenza die Wormser Beschlüsse bestätigt, von zwei italienischen Geistlichen nach Rom getragen würden. Als diese inmitten einer zahlreichen Versammlung von Carbinälen und Bischöfen im Lateran dem Kirchenfürsten zuriefen: „Der König und unsere Bischöfe gebieten bir, von dem Stuhle Petri zu steigen, den bu nicht nach dem Recht, sonbern durch Raub erlangt hast", entstand ein furchtbarer Sturm. Nur durch den Schutz des Papstes entgingen die kühnen Redner dem sichern Tod. Als die Schreiben verlesen waren, erklärte der Papst mit freudiger Zustimmung der ganzen Versammlung die Beschlüsse der Wormser Synode für ungültig, da nach den Jfidorischen Decretalen (§. 333) nur die von dem rechtmäßigen Papste einberufenen Concilien Gültigkeit hätten und ihre Aussprüche der Autorität des apostolischen Stuhles untergeordnet wären, schloß den Erzbischof von Mainz, „weil er die Bischöfe und Aebte des bentschen Reichs von der heiligen römischen Kirche, ihrer geistlichen Mutter, zu trennen sich erdreistet hätte", die lombardischen Bischöfe, „weil sie mit Verachtung der Kirchengesetze sich gegen den heil. Petrus verschworen hätten", und alle Prälaten, welche bei den Wormser Beschlüssen beharrten, von ihrem Amt und von der Gemeinschaft'der Kirche aus, und belegte den König mit dem Bann, entsetzte ihn seiner Würde und entband alle seine Unterthanen von dem Eide der Treue. Durch diese in einem Gebet an Petrus feierlich verkündeten Beschlüsse sprach also Gregor offen aus, daß der Papst, als Nachfolger des Apostelfürsten, die höchste Gewalt in der Christenheit besitze, daß das Papstthum den Ausgangspunkt jeder weltlichen Ordnung bilde und das Kaiserthum selbst nur von ihm seine Autorität empfangen könne. So führte Gregor das Recht des apostolischen Stuhles, das er schon lange beansprucht hatte, in einer großen und verhäng-nißvollen Action in die Geschichte ein. In der römischen Synode wurden die gesetzlichen Formen nicht strenger beobachtet als auf dem Wormser Concil; aber es war eine Handlung der Nothwehr gegen einen gewaltthätigen Angriff. Nun waren die Würfel gefallen und Gregor scheute kein Mittel, seine Sache durchzusetzen. Er ließ die Abgesandten des Königs, die er in der Versammlung vor dem Tode geschützt, foltern und durch die Straßen der Stadt führen; er
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