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1. Bd. 1 - S. 699

1883 - Leipzig : Engelmann
§. 384. Die Uebermacht der Kirche im Zeitalter der Kreuzzüge. 699 grafschaft bei Rhein, die früher ein Bestandtheil des Herzogthums Franken gewesen, seinem Halbbruder Konrad, dem Gründer von Heidelberg (1155). Der Herrschergeist des gewaltigen Mannes, der Strenge mit Groß-muth und Gerechtigkeit verband, erweckte allenthalben Ehrfurcht und Gehorsam. Unerbittlich ließ er die alte Strafe, wonach die Störer des Landfriedens zur Schmach einen Hund über die Gemarkung tragen mußten, an Hoch und Niedrig vollziehen. Die Pfalz bei Rhein. In den Gegenden am Neckar und Mittelrhein, wo die ursprüngliche allemannische Bevölkerung mit fränkischen und sächsischen Ansiedlern vermischt worden, waren unter den letzten Karolingern die Pfalzgrafen, denen wie den Sendboten die oberste Richtermacht und die Verwaltung der königlichen Einkünfte und Kammergüter zustand, zu hohem Ansehen gelangt, das sie auch unter den sächsischen Kaisern zu behaupten verstanden. Das Land, das davon den Namen Pfalz erhielt, bildete in der Folge den schönsten Bestandtheil des Herzogthums Rheinsranken, und als mitkourad Ii. die salisch-sränkischen Herzöge den Kaiserthron bestiegen, wurde das Pfälzer-Land, das man als die Zierde des Reichs betrachtete, ihr Lieblingssitz. Heinrich Iv. und V. weilten hier mit Vorliebe, sowohl in den Tagen des Glücks, als der Trübsal. Als nach dem Erlöschen dieses kräftigen Herrschergeschlechts die salischen Stammgüter und endlich auch die Kaiserwürde auf deren Verwandte, die Hohenstaufen, übergingen, verlieh Friedrich Barbarossa das wichtige Pfalzgrafenamt seinem Halbbruder Konrad. Dieser nahm seinen Wohnsitz aus dem Jettenbühel, legte in dem reizenden Neckarthale, wo bisher nur zerstreute Fischerhütten um eine alte Capelle der heiligen Jungfrau gestanden, den Grund zur Stadt Heidelberg und suchte durch Kraft und Klugheit das Erbe der Salier, von dem Vieles an die Bisthümer Mainz uudworms und andere geistliche Stifter übergegangen war,'wieder zu vereinigen. Konrad starb im Jahre 1195 und wurde in dem von ihm reich beschenkten Kloster Schönau beerdigt. Er hinterließ eine Tochter, Agnes, nachdem ihm ein Sohn, Friedrich, frühe gestorben war. Diese hatte sich trotz der Bemühungen Kaiser Heinrichs Vi., sie mit König Philipp Ii. von Frankreich zu verheirathen, dem Zuge ihres Herzens folgend, mit Heinrich dem Welfen, Heinrichs des Löwen Sohn, vermählt, der dadurch die rheinische Pfalz erhielt und sie an seinen Sohn, Heinrich den Jüngern (— 1214), vererbte. Die Verwirrung, die im deutschen Reiche durch den Thronstreit Philipps von Schwaben und Otto's Iv. eintrat, war für die Gegend am Neckar und Rhein besonders unheilvoll. Als aber Friedrich Ii. zur Kaiserwürde gelangte, traf er eine folgenreiche Anordnung. Er verlieh nämlich die Psalzgrafenwürde bei Rhein Ludwig dem Ersten aus dem den Hohenstaufen treu ergebenen Hause der bayerischen Wittelsbacher (§. 389) und gab dadurch dem schönen Lande ein Regentengeschlecht, das gegen sechs Jahrhunderte in Freud und Leid über dasselbe herrschte. §. 384. Den härtesten Kampf fand Friedrichs Bestreben in Italien, wohin er sechs folgenreiche Heereszüge machte. Die lombardischen Städte, besonders das stolze Mailand, hatten sich allmählich von der Herrschaft der Bischöfe und Grafen freigemacht und waren zu großem Wohlstand und zu hoher Macht und Bildung gelangt. „Die bischöfliche Macht war der Kelch gewesen, welcher eine Zeit lang die Blüthe italienischen Lebens in einer Knospe zusammengehalten hatte; der Kelch verlor nun seine Kraft, er wich zurück, und es entfaltete sich dem Auge als innerer fruchterzeugender und fruchtbringender Boden der Blume das städtische Leben Italiens, und um dasselbe in reichen Blättern als Schutz und Zierde die bunte Krone der italienischen Ritterschaft". Im Gefühle ihrer Kraft und Freiheit und im Besitze einer streitbaren, von Vaterlandsliebe erfüllten Bürgermacht strebten die lombardischen Städte nach Unabhängigkeit und freier Selbstregierung in republikanischen Formen unter freigewählten Consuln und städtischen Obrigkeiten und Richtern. Sie kümmerten sich wenig um die kaiserlichen Hoheitsrechte, die längst in Vergessenheit gerathen 1155. 1214.
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