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1. Bd. 1 - S. 890

1883 - Leipzig : Engelmann
1213. 1214- 1215. 890 Das Mittelalter. §. 491. die Normandie nebst Bretagne, die Grafschaft Anjou, Maine und Touraine, das Land Poitou u. a. m. Johann, ohne ritterlichen Muth und in schwelgerischer Sorglosigkeit dahinlebend, war, wie auch seine nächsten Nachfolger, zu schwach, als daß sie an eine Wiedereroberung hätten denken können, während Philipp August, an den Geschäften des handelnden Lebens frühzeitig gereift und durch die ritterliche Dichtkunst jener Tage für Kampf und Eroberung begeistert, Klugheit und Besonnenheit mit Kraft und Energie verband. Die normannischen Großen, von dem leichtsinnigen Johann verlassen, unterwarfen sich nach tapferer, aber fruchtloser Gegenwehr und erkannten den französischen König als Oberlehnsherrn an. 2) Der englische König hatte bereits durch seine Härte, Willkür und Grausamkeit alle Stände gegen sich erbittert, als er mit dem Papste wegen der Besetzung des erzbischöflichen Stuhls von Canterbury in einen Streit gerieth, welcher Bann und schweres Jnterdict über ihn und das Land herabzog. Die Unterthanen, ihres Huldigungseides entbunden, waren zum Aufstand bereit, der französische König, von dem Papste mit Johanns Ländern beschenkt, traf bereits Anstalten zu einem Eroberungszug — da demüthigte sich Johann, indem er durch einen feierlichen Act die Krone von England und Irland dem Papst als Erbtheil St. Peters übergab und sie gegen einen jährlichen Tribut von tausend Mark aus den Händen des Legaten als päpstliches Lehn wieder annahm. Nun wurde Johann von dem Banne losgesprochen und dem König von Frankreich der Kriegszug wider ihn untersagt. Aber Philipp August, ergrimmt über diese Wendung, kehrte jetzt seine Waffen gegen Johanns Bundesgenossen, den Grafen von Flandern, und bemächtigte sich nach der siegreichen Schlacht von Bouvines (§. 394) eines Theils seiner Länder. Mit diesen Ereignissen war die erste lebendige Regung eines Gemeingefühls der französischen Nation verbunden. 3) Das englische Volk, empört über die Entehrung seiner Königskrone und durch die neue Abgabe noch mehr gedrückt, griff nunmehr zu den Waffen und zwang den König, der sich durch seine Ruchlosigkeit allgemeinen Haß, durch seine Feigheit und rohe Sinnlichkeit Verachtung zugezogen, mittelst Ertheilnng des großen Freibriefs (Magna charta), auf einer Wiese bei Windsor, die alten Rechte und Gesetze von Neuem zu bestätigen und-zu erweitern und dadurch die Grundlage zur freien Verfassung Englands zu legen. Diese merkwürdige Urkunde sicherte der Kirche und Geistlichkeit die alten Rechte und Freiheiten, ordnete die Lehnsverhältnisse des Adels, stellte Handel und Städteleben unter den Schutz der Gesetze, verbesserte die Rechtspflege und legte den Grund zu einer ständischen Reichsversammlung. „Von dem an blühte in Frankreich die Monarchie, in England die Freiheit auf." Die Magna Charta, die das ganze Mittelalter hindurch als eine Zusammenfassung der vornehmsten Gesetze des englischen Staates gegolten hat und auf welche zum Theil noch die heutigen Freiheiten Englands gegründet sind, gewährt dem Klerus die Wahlfreiheit seiner Bischöfe und höhern Kirchenbeamten und viele andere Privilegien; _ dem Adel Sicherstellung seines Eigenthums und seiner Gerechtsame bei Erbfällen, Minderjährigkeiten, Schulden u. dgl. und insbesondere Befreiung von lästigen Lehnsverhältnissen und drückenden Abgaben; dem Bürger st and freien Handel, festes, gesichertes Maß und Gewicht, Schutz gegen willkürliche Besteuerung durch Zölle und Abstellung der dem Handel
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