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1. Kleine vaterländische Geschichte - S. 72

1883 - Langensalza : Beyer
— 72 — der Zeitpunkt gekommen, den deutschen Bund durch ein geeintes deutsches Staatswesen zu ersetzen. Im Mai 1848 trat ein deutsches Parlament (Volksvertreter des gesamten deutschen Volkes) in Frankfurt a. M. zusammen zur Ausarbeitung einer Reichsverfassung. Nach langen Beratungen kam man damit zustande, indem man Deutschland zu einem bundesstaatlich gegliederten Kaiserreiche und den König Friedrich Wilhelm Iv. zum erblichen deutschen Kaiser erklärte. Dieser aber schlug die Kaiserkrone, welche ihm im Ansange des Jahres 1849 von der Nationalversammlung durch eine Deputation angetragen wurde, aus, da er der Zustimmung der meisten übrigen deutschen Fürsten nicht versichert war. Ausstände, welche in Sachsen und Baden zur Durchführung der Reichsverfassung losbrachen, wurden durch preußische Truppen blutig niedergeschlagen, und der alte Bundestag wurde im Jahre 1850 auf Betrieb Österreichs, welches die Leitung Deutschlands nicht einbüßen wollte, wieder hergestellt. Die schleswig-holsteinischen Wirren. § 137. In Dänemark starb im Januar 1848 König Christian Viii. Sein Sohn und Nachfolger Friedrich Vii. (1848—1863) war der letzte derjenigen oldenburgischen Linie, welche Uber-Dänemark regierte. Da nun die Dänen nach dein Aussterben dieser Herrscherfamilie eine Trennung der Herzogtümer Schleswig und Holstein, wo der Herzog von Schleswig-Holstein-Augustenburg erbberechtigt war, von Dänemark fürchteten, fo zeigten sie sich bestrebt, die Familie des Herzogs von Augustenburg von der Nachfolge in den Herzogtümern auszuschließen, damit dieselben für immer mit Dänemark vereinigt bleiben sollten. Als daraus die Schleswig-Holsteiner Preußen um Hilfe gegen die Dänen angingen, zumal auch dieselben alles Deutsche in Schleswig auszurotten versuchten, rückte der General Wrangel mit Truppen in die Herzogtümer ein und vertrieb die Dänen daraus. Aber England und Rußland, welche nicht wollten, daß die Herzogtümer von Dänemark abkommen sollten, nahmen sich der Dänen an, und da Preußen und Deutschland keine Flotte besaß, mit welcher sie gegen jene, welche die deutschen Häsen blockierten, hätten auftreten können, so mußte am 26. August 1848 Zu Malmoe in Südschweden ein Waffenstillstand abgeschlossen werden. Diesem Waffenstillstände folgte am 2. Juli 1850 der Friede zwischen Dänemark und Preußen, in welchem letzteres die Herzogtümer ihrem Schicksale überlassen mußte. Die Schleswig-Holsteiner stellten nun zwar ein eigenes Heer aus, und aus ganz Deutschland strömten demselben Kämpfer zu, aber sie wurden bei Fridericia in Jütland und bei Jdstedt in Schleswig (25. Juli 1850) geschlagen. Österreicher und Preußen rückten hierauf in Schleswig-Holstein ein, um dem Kampfe ein Ende zu machen; die Dänen versprachen, die Herzogtümer nicht wieder bedrücken zu wollen, ' und eine Konferenz der Großmächte beschloß im Jahre 1852 zu London, daß nach dem Aussterben der herrschenden Linie Prinz Christian von Schleswig-Holstein-Glücksburg sowohl in Dänemark als auch in Schleswig-Holstein zur Herrschaft gelangen und daß letzteres von ersterem niemals getrennt werden solle. § 138. Dennoch hatte diese Abmachung nur eine zwölsjährige Dauer. Als nämlich König Friedrich Vii. im Jahre 1863 starb, wurde Christian von den Schleswig-Holsteinern, welche den Prinzen Friedrich von Augustenburg als Herzog verlangten, nicht als König anerkannt. Diese Bestrebungen Dänemarks, das Herzogtum Schleswig von dem zum deutschen
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