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1. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 191

1910 - Cöthen : Schulze
— 191 — noch Haß, Furcht oder Gunst sollen euch vom rechten Wege ablenken, daß ihr etwa nicht immer gerecht urteiltet zwischen Nächstem und Nächstem. ... — Allen aber insgemein sagen wir, daß sie Liebe und Frieden untereinander bewahren, unsern an alle ergehenden Befehl samt und sonders beobachten, unsern Königs boten, die wir zum Nutzen der Kirche oder des Staates entsenden, um unseret-willen Ehre erweisen, auch mit der unserer Autorität gebührenden Ehrfurcht ausführen, was wir durch jene (die Königsboten) befehlen. — Da also jeder von euch, wie gesagt, einen Teil unseres Amtes versieht, so wollen wir . . . aus den Berichten der hiezu bestellten Königsboten entnehmen, wie ein jeder sich seines Amtes befleißige. . . Ist in irgend einer Provinz oder in einer Grafschaft etwas vorgefallen, das zur Verunehrung des Reiches oder zur Schädigung der Gesamtheit ausschlagen und das nicht anders gebessert werden kann, als durch unser (königl.) Einschreiten, so lasset uns solches nicht lange verborgen bleiben, sintemal wir verpflichtet sind, mit Gottes Hülfe alles zu bessern. Denn was bisher in alle dem, Was zur Aufrechterhaltung des Friedens und der Gerechtigkeit im Volke oder zur Ehre des Reiches und zum gemeinen Nutzen gehört, von uns oder euch verabsäumt ist, müssen wir mit Gottes Hülse von nun an, ihr wie wir, mit Eifer recht betreiben." C 825. 3-8 u. 13—15 p. 243 seq. 21b- (806.) Kaiser Karl hielt (zu Diedenhosen)) eine Ver-Der König sammlung mit den Großen und Vornehmen der Franken, um . . . £!?rst^ue= eine Teilung seines Reiches in drei Teile vorzunehmen, auf daß jeder seiner Söhne (Karl, Pippin, Ludwig d. F.) wüßte, welchen Teil er zu schützen und zu regieren hätte, wenn er den Vater überlebte. Einh. Ann. ad. a. 806. 22. Wie jedermann bekannt, sind Leute wegen der ungerechten Bedrückung und des grausamen Joches, welches das der Christenheit höchst feindselige Volk der Sarazenen ihrem Nacken auferlegt hat, unter Drangabe ihrer Wohnsitze und ihres ererbten Besitzes aus Hispanien zu uns geflohen, haben sich in Septimanien und in dem Teile Hispaniens, der von unsern Markgrafen zur Einöde gemacht ist, angesiedelt . . . und haben sich freiwillig unserer Herrschaft unterworfen. Demnach tun wir jedermann kund
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