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1. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 263

1910 - Cöthen : Schulze
— 263 — dich nicht weiter!" Und siehe, wie mit Ketten gebunden stand er an der Stelle fest, bis ich ihn wie ein verlassenes Schaf aufhob." Da sprach der Bischof, von leerem Hochmulsdünkel aufgeblasen, vor allen Anwesenden: „Jetzt wird meine Heiligkeit offenbar; jetzt weiß ich, wer ich bin; jetzt erkenne ich, was ich dereinst sein Werde." Von dem Tage bezeigte er gegen den bisher verhaßten Mann wunderbare Liebe, eine größere, als gegen alle seine Verbauten. Monach. Sang. I, 20. 14. (Einen Bischof, wahrscheinlich den von Mainz, besuchten Königsboten. Nachdem die Messe vorüber war, lud jener sie zu Gaste.) Der Blfchof faß auf sehr weichen Federkissen, war mit der kostbarsten Seide angetan und trug kaiserliches Purpurgewand. . . . Ihn umgab eine Schar der glänzendsten Reisigen. . . . Monach. Sang. I, 18. 15. Es Wird (uns) gemeldet, daß die Bischöfe, Äbte und Grasen ihre freien Leute unter dem Namen von Ministerialen (aus dem Heere) nach Hause entlassen. Ebenso die Äbtissinnen. Das sind die Falkner, Jäger, Zolleinnehmer. C. 811. 4. 168. 16a. Die Kirchen Gottes, welche verfallen sind, sollen Lehm Bischöfe, Äbte und diejenigen Laien wiederaufbauen, welche®^ ^ davon Lehen haben. C. 768. 1. Leg. Ii, p. 13. 16\ Wer kirchliches Lehen hat, soll zur Besserung der Kirchenbücher oder der Kirchen selber in jedem Falle Beihülfe leisten. C. 813. 24. 190. [Vgl. auch Sz. 13.] 17. (Ludwigs d. F. Erlaß für die Spanier, welche in die fränkischen Grenzlandschaften eingewandert waren.) Die Spanier follen wissen, daß ihnen von uns die Befugnis zugestanden wird, sich in gewohnter Weise unfern Grafen als Vasallen zu ergeben. Hat jemand ein Beuefizium von dem erhalten, dem er sich ergeben hat, so wisse er, daß er seinem Senior solchen Dienst zu leisten verpflichtet ist, wie ihn unsere Untertanen von einem derartigen Benefizium ihren Senioren zu leisten £ siegen. Ludov. Pii Praecept. prim, pro Hisp. cap. 6. Baluz. Capit. I, p. 374. 18. (Jmmunitätsurkunde Karls d. K. für ein Kloster St. Laurentii im Sprengel Carcassonne.) Wir gestatten auch, daß die freien Männer, welche innerhalb der Besitzgrenzen des Klosters
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