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1. Bd. 2 - S. 506

1883 - Leipzig : Engelmann
506 Napoleon Bonaparte's Machlherrschaft. §. 914. es dem schlauen Talleyrand und dem Kurfürsten-Erzkanzler Karl Theodor von Dalberg nicht schwer, durch die Aussicht auf Ländergewinn und Machtvergrößerung eine Anzahl Fürsten und Reichsstände zur Trennung vom deutschen Reiche und zum Anschluß an Frankreich zu bewegen. Am 17. Juli 1806 wurde in Paris der Grundvertrag unterzeichnet, fräst dessen Napoleon als Protektor des Rheinbundes den einzelnen Gliedern (Bayern, Würtemberg, Baden, Darmstadt, Cleve-Berg, Nassau, Hohenzollern, Liechtenstein u. a. m.) in Betreff der Besteuerung. Conscription, Gesetzgebung und obersten Gerichtsbarkeit vollkommenes Herrenrecht (Souveraiuetät) zuerkannte, gegen die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl Truppen (bis zum Belauf von 63,000 Mann) zu des Kaisers Verfügung bereit zu halten. Der zum Fürst Primas erhobene und mit der Stadt Frankfurt beschenkte Kurfürst-Erzkanzler Dalberg ward als Napoleons Stellvertreter beim Rheinbund ausersehen, ein gebildeter Gönner der Künste und Wissenschaften, aber von den weltbürgerlichen Ideen jener Tage beherrscht und ohne Charakterfestigkeit und vaterländischen Sinn den Machtsprüchen des französischen Kaisers sich fügend. Durch neue Gebietsvermehrung und durch Unterordnung (Mediatisirung) vieler kleinen vordem unmittelbaren Reichsstände unter die Oberhoheit der größeren Fürsten, von deren Gebiet jene eingeschlossen waren, nahm die Macht der Bundesglieder bedeutend zu. Kaiser Franz Ii., der schon vorher durch Uebertragung der Kaiserwürde auf die öfter-reichischen Erbstaaten sein geringes Vertrauen auf den Fortbestand des Reichs kund gegeben, entsagte der deutschen Kaiserwürde, nannte sich Franzi., Kaiser von Oesterreich, und entzog seine sämmtlichen Staaten dem deutschen Reichsverband. Damit wurde das heilige römische Reich deutscher Nation aufgelöst; durch innere Zwietracht und machtlose Vielherrschaft war es schon längst zum Schatten herabgesunken. Jetzt wurden seine mächtigsten Glieder die Vasallen eines fremden Zwingherrn. Die Reichsgesetze sammt dem Reichstag und dem Reichsgericht wurden abgeschafft und die Unterthanen der Rheinbundsstaaten traten bis zur Ausarbeitung neuer Gesetze in den Zustand einer rechtlosen Übergangsperiode. Wohl drückte das Gefühl der Schmach manche deutsche Brust; und E. M. Arndt gab in dem „Geist der Zeit" diesem Gefühle Worte; aber wie Wenige wagten es noch ferner zu sprechen, seitdem der wackere Buchhändler Palm von Nürnberg auf Befehl des despotischen Machthabers das Opfer eines schmachvollen Justizmordes in Braunau geworden, weil er sich weigerte, den Verfasser einer von ihm verlegten kleinen Schrift „Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung" anzugeben! Der Rheinbund umfaßte noch einige Reichsglieder, die später mediatisirt wurden, nämlich Salm, Isenburg, Aremberg und Dalberg's Neffen, den Fürsten von der Leyen. Wie das Wort „Mediatisirung" verlautete, „drängte man sich wie im I. 1802 und 1803 bei den Säcularisationen eifrig nach Paris, bettelte, bestach, intriguirte mit allen Kräften. Deutsche Länder und Stämme wurden wieder im Aufstrich verkauft; wer zahlte, war seiner Existenz zunächst sicher und die hohen Würdenträger des Kaiserreichs sackten Millionen ein. Die Trinkgelder und diplomatischen Geschenke wurden nach dem Ausdruck eines Franzosen wie Börsengeschäfte verhandelt." So wurden „ohne Rechtstitel, lediglich durch einen Act revolutionärer Gewalt von einem fremden Eroberer und einer Anzahl ihnen gleichgestellter Mitstände im Reiche, eine Reihe fürstlicher Familien eingeschmolzen, die nicht so glücklich gewesen waren, brauchbare Werkzeuge für die Bonaparte'fche Politik zu fein, oder durch Geld, Protection. Familienver-
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