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1. Bd. 2 - S. 795

1883 - Leipzig : Engelmann
§. 1080. Deutschland und die Schweiz. 795 guts und erlangte unter der angebotenen Bedingung der Wiederherstellung dreier Frauenklöster die Zustimmung und Bestätigung der Tagsatzung. Von der Zeit an 1843-war die Schweiz in zwei Heerlager gespalten, in Nadicale und Conservative. Den Kern der letzteren bildeten die sieben katholischen Kantone: die drei Waldstädte Schwyz, Uri, Unterwalden, sodann Luzern (wo seit der unter dem Eindruck der aargauischen Klosteraufhebung vorgenommenen Verfassungs-Revision im I. 1841 die ultramontane Partei mit Hülfe des Landvolks über die früher herrschenden Liberalen den Sieg davon getragen), Zug, Freiburg und Wallis (in welchem letzteren Kanton die radicale Partei des untern Rhonethales von der Priesterpartei in einem mörderischen Treffen überwältigt und dann die Regierung im Sinne der Sieger eingerichtet worden war). Bei der wachsenden Parteiwuth und Meinungsspaltung glaubten die Luzerner Conservativen ihrer Sache für alle Zukunft den Sieg zu verschaffen, wenn sie die Jesuiten zur Leitung des Jugendunterrichts in den Kanton beriefen. Nach harten Kämpfen wurde der Antrag durch die überwiegenden Stimmen des Landvolks durchgesetzt. Da suchte die freisinnige Partei der Luzerner Hülfe bei ihren Gesinnungsgenossen anderer Kantone, um durch einen bewaffneten Handstreich den Jesuiten und ihren Anhängern die Herrschaft zu entreißen. Aber der übel geleitete Freifchaarenzug wurde durch die Mär; ms Rathlosigkeit der Führer und die „Banner der Urkantone" auseinander gesprengt, worauf die rachsüchtige Regierung in Luzern ein Regiment des Schreckens errichtete und durch strenge Justiz jeden Widerstand niederschlug. Nun gestaltete sich der Kampf zu einem leidenschaftlichen Ringen zwischen Jesuitismus und Radicalismus. Die sieben katholischen Kantone forderten Bestrafung der Freischaaren, gesetzlichen Schutz gegen ähnliche Unternehmungen und Wiederherstellung der Aargauer Klöster und schlossen, als ihrem Verlangen nicht mit der gewünschten Bereitwilligkeit entsprochen wurde, einen „Sonderkund" zu gegenseitiger Abwehr äußerer Uebersälle und innerer Unruhen. Dagegen suchten die Radicalen durch einen Handstreich („Putsch") die Regierungen der noch übrigen conservativen Kantone zu stürzen, um auf der nächsten Tagsatzung der Majorität sicher zu fein. In Genf und Waadt glückte der Anschlag. Die ehrwürdige Stadt Calvins, die auf dem Wiener Congreß ein unheilbringendes Geschenk in einigen katholischen Ortschaften erhalten hatte, geueth, unter Mitwirkung der letzteren, in die Gewalt einer ultraradicalen Partei, nachdem schon vorher im Waadtland der Radica- 1845- lismus durch die Thätigkeit des Staatsraths Druey über die gemäßigt-aristokratische Regierung und die mit ihr verbundenen Meth odisten (§. 1025) gesiegt hatte. Dieser Schlag und seine moralische Rückwirkung auf die andern sicherte den Radicalen, den mächtigen Kanton Bern an der Spitze, das Uebergewicht, zog ihnen aber die Abneigung Guizots zu, der für das alte Genf, wo er einen Theil feiner Jugendjahre zugebracht, eine große Vorliebe hatte. Die radicale Partei forderte nun allgemeine Ausweisung der Jesuiten als nothwendig zum Frieden der Eidgenoffenschaft und erwirkte auf der Tagfatzung einen Beschluß, der den Sonderbund als unverträglich mit dem Bundes-vertrag der Eidgenoffenschaft auflöste und die Entfernung der Jesuiten anordnete. Pius Ix. mahnte zum Frieden, wagte aber nicht durch Abberufung der Ordensbrüder den Gegnern den Sieg zuzugestehen, und da auch die Glieder des Sonderbunds, durch den Einfluß einer kleinen fanatischen Partei in Luzern geleitet (Siegwart Müller), dem Beschlusse der Tagsatzung nicht Folge leisteten, so sollte das Schwert entscheiden. Gegen alle Erwartung und gegen die sonstige Art eines Bürger- und Religionskriegs war der Kampf schnell vorüber. Eine unter den Oberbefehl des erprobten Generals Düf o ur m?. von Genf gestellte Bundesarmee eroberte unter geringem Widerstand Freiburg und Luzern, woraus die andern Kantone sich freiwillig unterwarfen und sich den Befchlüffen der Tagsatzung fügten. Die Uebernahme der Kriegskosten und die Aenderung der Kantonalregierungen waren nebst der Auflösung des Sonderbundes und der Ausweisung der Jesuiten die wichtigsten Friedensbedingungen. Dieser rasche Ausgang machte die drei Großmächte Oesterreich, Frankreich und Preußen, die, den Radicalen abgeneigt, bereits über eine gemeinsame Vermittelung oder Intervention übereingekommen waren und zum Theil heimlich die Verbündeten mit Geld und Waffen unterstützt hatten, nicht wenig betroffen. Guizots Courier fand den Sonderbund, dem er Depeschen überbringen sollte,bereits gesprengt und die Häupter desselben auf der Flucht nach
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