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1. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 37

1913 - Cöthen : Schulze
— 37 — Männern die letzten Vertreter der kaiserlichen Majestät aus der Umgebung und Schule (disciplina) des älteren Kaisers Heinrich (Iv.), welche die Worte, wie sie an den Herrn Papst und an die Stadt (Urbs = $om) vom Kaiser gerichtet zu werden pflegen, gleichsam nach allen Seiten erwogen und durchmessen hatten, gedächtnismäßig festhielten und nicht duldeten, daß sie bei neuen Botschaften verändert oder von noch ungeübten Gesandten angetastet würden, aus daß nicht die Majestät des Reiches und die durch den Brauch festgesetzte Ordnung in Vergessenheit komme.*) Wibaldi Epist. n. 374, ed. Jaffe. 82. (978. Kaiser Otto Ii. nimmt das Kloster Nienburg a. S. in seinen Schutz u. s. w. Der Schluß lautet:) Und damit dieser Erlaß unserer Autorität der Klugheit unserer gegenwärtigen wie zu-künftigen Getreuen kund sei und in den folgenden Zeiten unverändert bleibe, so haben wir nach unserer Gewohnheit diese auf unfern Befehl geschriebene und mit dem Zeichen versehene Urkunde bestätigt, indem wir unten die Buchstaben unseres Namens durch einen Querstrich verbunden haben.**) . . . Zeichen des Herrn Otto, des frömmsten und unbesiegtesten Kaisers und Augustus. (Folgt die Unterschrift Hillibolds i. V. des Erzkapellans Willigis und Datum nebst Ort.) Cod. Anhalt, n. 61 p. 48. 83. (1111. Urkunde Heinrichs V. für das Kloster Reinhardsbrunn.) ... Kanzler Albert hat in Stellvertretung der Mainzer Kirche, welche jetzt die Erzkanzlerschaft (archicancellariatus) inne hat, (die Urkunde) anerkannt. Cod. Anhalt. 177 p. 141. 84. (1220. Friedrich Ii. bestätigt eine Urkunde des Bischofs von Würzburg.) ... Ich, Konrad, von Gottes Gnaden Bischof von Metz und Speyer, des kaiserl. Hofes Kanzler, habe in Vertretung des Herrn Sifrid, Erzbischofs des Mainzer Stuhles und Erzkanzlers von ganz Deutschland, (die Urkunde) anerkannt. _____________ Cod. Anhalt, n. 37, Ii p. 33. *) Der vorliegende Brief ist mit seinem erkünstelten Latein kaum zu übersetzen. Wibald war Kapellan am kaiserlichen Hofe (Giesebrecht, Gesch. d. d. Kaiserzeit Iv S. 144) und auch später noch eine hochangesehene Person, deren Geschäftskenntnis man nicht selten in Anspruch nahm. Sasse versteht unter dem Linienwerke (liniaraenta) die Anrede, auf die man einen besonderen Wert legte. **) Über diese Bestätigungsform f. Baring, Clavis diplom. p. 270 und Watlenbach, Schriftwesen im Mittelalter. 1875. S. 162.
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