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1. Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes - S. 90

1913 - Cöthen : Schulze
— 90 — (Bersplel zu der Zeit Friedrichs Ii.*)) Es ereignete sich, haft Kaiser Otte einen großen Krieg führte und jenseits des Gebirges (der Alpen) vor einer sehr schönen Stadt lag. Er und die Seinen hatten schon längere Zeit hindurch die Feste mit Steinen und Pfeilen bekämpft. Doch litt er um die Zeit solchen Mangel an Leuten, daß er nach der deutschen Ritterschaft heraus (aus Italien nach Deutschland) zu senden begann. Er befahl, an allen Enden den Leuten zu verkünden und zu sagen, wer irgend Lehen vom Reiche hätte, der sollte ihm schnell und zur Stunde zu Hülfe ziehen. Außerdem tat er den Fürsten kund, wer ihm zu Dienst verpflichtet wäre, und wer unter ihnen Lehen und Lehenspflicht empfangen hätte, der sollte sich alsbald gen Pülle**) begeben und ihm dort streiten helfen. Wer das nicht täte, hätte sein Lehen verwirkt und sollte es verlieren. Da diese Botschaft in alle deutschen Lande erging, so ward zu dem Abte von Kempten auch ein Bote hingesandt, der ihm die Nachricht zu bringen hatte. Als der löbliche Fürst des Kaisers Botschaft vernahm, machte er sich zur Heerfahrt bereit. Auch wurden sogleich alle seine Dienstmannen (von ihm) besandt und bei Treue und Eiden zur Heerfahrt gemahnt. Ottemit dem Barte vs. 393—433, 256. (1158. Friedrich I. bot den Erzbischof Arnold von Mainz zur Heerfahrt gegen die Mailänder auf.) Weil der Mainzer nächst dem Kaiser der Fürst der Fürsten ist, so forderte Arnold, um der Würde der Mainzer Kirche entsprechend zu einem so großen Unternehmen des Reiches rüsten zu können,... die Mainzer Bürger, Ministerialen wie Burgensen (burgenses), zur Kriegssteuer auf______________ Nachdem sie freiwillig eine Beisteuer gelobt hatten, lief der Mini» steriale Arnold, mit dem Beinamen der Rote,..mitten unter die Menge und sprach, indem er das vom (Erzbischöfe) Albert den Bürgern erteilte Privileg anführte: sie seien von Rechts wegen dem Herrn Bischöfe nichts schuldig. Martyr. Arnoldi archiepisc. Mogunt. Fontes Iii p. 285. 257. (12. Jahrh. Straßburger Stadtrecht:) § 103. Wenn der Bischof zur Heerfahrt des Kaisers zieht, so ist es Pflicht der *) „Der Dichter (Konrad von Würzburg) . . . schildert unzweifelhaft die Verhältnisse, wie sie unter Friedrich Ii. statthatten." Weiland, Die Reichsheerfahrt. Forschungen Vii S. 122. **) ^Mitten, wohl aus der Form Pulia, z. B. Ss. Xxi p. 255, wie ich aus Baltzer, Deutsch. Kriegswesen S. 24 n. 11 ersah.
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