Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Bd. 3, Abt. 2 - S. 85

1891 - Cöthen : Schulze
85 — und Vollbort (als) ein gemeines Recht unseres Stiftes, und wollen, daß jedermann, der vor uns und unseren Nachkommen (Nachfolgern) Recht suchen soll, sich daran genügen lasse. Spangenberg, Beiträge n. s. w. S. 119 f. (Uuger, Deutsche Landstände Ii S. 190 n. 1.) 104. (1392. Teilbrief der bayr. Herzoge Stephan, Friedrich und Johann:) Wir Stephan, Friedrich und Johannes Gebrüder u. s. w. bekennen und thun kund öffentlich mit dem Briefe für uns und alle unsere Erben . . ., daß wir mit wohlbedachtem Mute, rechtem Wissen und guter Vorbetrachtung, dazu mit Willen, Gunst und Rat aller unserer getreuen Grafen, Freien, Landherren, Ritter und Knechte, Städte und Märkte von namhafter Sache und Notdurft wegen überein worden sind, unsere Lande zu Ober- und Niederbayern mit einander zu teilen. ... H. Schulze, Hausgesetze I, 265. 105. (1506. Vertrag der Herzoge Albrecht und Wolfgang von Bayern über das Landshuter Erbe und zugleich Primogenitur-Sanktion.) Wie . . . und welcher Gestalt und Maß wir Herzog Albrecht oder nach uns unser regierender Sohn oder Erbe als regierende Fürsten sollen und mögen kriegen, soll beschehen, wie wir uns und eine gemeine Landschaft dessen mit einander vertragen. H. Schulze, Die Hausgesetze der deutsch. Fürstenhäuser. ^ Bd. I S. 274. 106. Wie die Fürsten den Kaiser in Abhängigkeit gebracht haben und demselben nur gewisse Oberhoheitsbesuguisse zuerkennen wollen, so sind sie ihrerseits abhängig von dein Willen der Stände. Pierre de Froissard, Lettres 17. (Lyon 1527.) (Janssen, Gesch. d. d. Volks I, 2 S. 440.) 107\ (1287.) (Landgraf) Albrecht (von Thüringen) gab Haltung*, feinem Sohne (Apitz) die Burgen Tenneberg, Brandeberg, Breitenbach,6qitfc' Brandenfels, Wildeneck samt den zu selbigen Burgen gehörigen Vogteien. Hist, de Landgrav. Thuring. cap. 73. Pistor.-Struve I p. 1334. 107b. (1451. Herzog Wilhelm von Sachsen hatte während des Krieges mit seinem Bruder Friedrich Koburg zum Scheine an Apel Vitzthum vertauscht. Nach der Aussöhnung) forderte Herzog Wilhelm Herrn Apel Vitzthum um sein Schloß und seine Stadt Koburg mit anderen seinen Schlössern und Städten und ihren Zugehörungen des Landes zu Franken (vor sich. Apel Vitzthum aber wollte die Besitzungen nicht herausgeben.) . . . Herzog Wilhelm
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer