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1. Altertum und Mittelalter - S. 33

1914 - Paderborn : Schöningh
Privileg Ottos I. 962. 33 als unsere irdische Macht ist, von uns und unserm Reiche Übertragen erhalten, indem wir uns den Apostelfürsten und seine Stellvertreter zu kräftigen Schutzflehenden bei Gott erwählen. Und sowie unsere Gewalt eine irdische kaiserliche ist, so wollen wir auch die heilige römische Kirche in Ehrfurcht verehren und mehr als unsere Herrschaft und unseren irdischen Thron den hochheiligen Sitz des seligen Petrus glorreich erhöhen, indem wir ihm die Macht und den Ehrenrang und die Kraft und die kaiserliche Ehrenbezeigung verleihen; und wir verordnen, daß er den Vorrang habe sowohl vor den vier Hauptsitzen von Antiochien, Alexandrien, Konstantinopel und Jerusalem, als auch vor allen Kirchen Gottes auf der ganzen Erde. Der jeweilige Bischof dieser hochheiligen römischen Kirche soll erhaben und der erste sein unter allen Bischöfen der ganzen Welt, und alles, was in betreff der Gottesverehrung und zur Befestigung des christlichen Glaubens anzuordnen ist, soll nach seinem Urteile angeordnet werden." . . . Wir überlassen den heiligen Aposteln . . . und durch sie „dem seligsten Silvester, unserem Vater, dem obersten Bischöfe und allgemeinen Papste der Stadt Rom, und allen seinen Nachfolgern, die bis ans Ende der Zeiten den Stuhl des seligen Apostels Petrus einnehmen werden, und übergeben ihm unseren lateranensischen Kaiserpalast, das Diadem und zugleich das Phrygium/ das Schultertuch, den Purpurmantel, das scharlachrote Unterkleid und alle kaiserlichen Gewänder . . . und den ganzen Aufzug der kaiserlichen Hoheit und die Ehre unserer Macht . . . Damit die hohepriesterliche Würde nicht gering, sondern mehr geehrt erscheine als die Würde und der Glanz des irdischen Kaisertums, übergeben und überlassen wir dem oft genannten Bischöfe und allgemeinen Papste sowohl, wie schon gesagt, unseren Palast als auch die Stadt Rom und alle Provinzen Italiens . . . und stellen sie aus festem kaiserlichen Entschlüsse durch diese unsere höchste Anordnung . . . unter seine und seiner Nachfolger Gewalt und Botmäßigkeit und übergeben sie für immer in das Recht der heiligen römischen Kirche."2 Nr. 16. Privileg Ottos I. für die römische Kirche, 13. Februar 962. (Monumenta Germaniae historica. Constitutiones I, 24 f.) Im Namen des allmächtigen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes! Ich Otto, von Gottes Gnaden Kaiser, gelobe und verspreche zugleich mit meinem Sohne Otto, dem durch göttliche Vorsehung eingesetzten glorreichen Könige, durch diesen feierlichen Vertrag dir, dem 1 Die kaiserliche Mitra oder Tiara aus Seide, mit kostbaren Steinen geziert. 2 Die in Anführungszeichen stehenden Stellen sind in die Dekretalen-sammlung aufgenommen worden. Quellenstoffe. L Z
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