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1. Orientalische und griechische Geschichte - S. 100

1888 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
Pflicht zu heiraten. Pflicht in Sparta zu wohnen. Einteilung in axyjvai für Frieden und Krieg. — 100 — handene Zahl der Äcker (besser und größer als die der Perioiken; bis nach Messenien hinein nach den messenischen Kriegen) mit der Zahl der Spartiaten. Der Überschuß an diesen wohnte bei den Bätern oder den Brüdern auf deren bis ein Landlos verfügbar wurde. Mit dem Recht auf einen xxrjqog ist verbunden die Pflicht, einen Hausstand (Familie) zu gründen durch gewaltsame Entführung, aber mit Ausschluß periodischer und helo-tischer Jungfrauen. Wer zu heiraten unterließ, trotz des yl^oc, durfte nicht zuschauen bei Festen (Gymnopaidien), konnte von den Ephoren bestraft werden, an einem Wintertage in bloßem yixiöv auf dem Markte ein Spottlied auf sich selbst abzusingen, in welchem er bekannte, mit Recht gestraft zu werden als ungehorsam gegen die Gesetze. Er konnte nicht verlangen, daß die Jüngeren vor ihm aufstanden (Derkyllidas) und wurde1) an einem gewissen Feste von Weibern unter Schlägen um den Altar herumgezerrt. Die Spartiaten mußten in Sparta, bestehend „ans fünf xw/iiai, ohne Mauern, wohnen,?) und besuchten die Acker nur um zu inspizieren und die Abgaben der Heloten") zu empfangen. Man wohnte in den einfachsten Häusern, wie denn Prunk im ganzen Leben den Spartanern untersagt war. Purpurkleider nur im Kriege. Vom zwanzigsten Jahre an waren die Spartaner eingeteilt in o^rui, Zeltgenossenschaften zu je fünfzehn. Aufnahme durch Ballotage (nur einstimmig) mit Brotkrume (zusammengedrückt: gegen, nicht zusammengedrückt: für).^ Tägliche gemeinsame Mahlzeiten (ovoolna. (pisuta [= uvöqstct in Kreta]) in Speisehäusern (oxyvai), Picknicks aus bestimmten Naturallieferungen der Teilnehmer (an Gerste 1 fu^tvoc, Wein 8 yoelg = 19 Maß, Käse 8 iivut, Feigen 2'h (avcu), auch Geld (ca. 10 aiginetische Obolen) mit der täglich üblichen alpazta (Schweinefleisch in Blut gekocht, mit Essig und Salz gewürzt).^ Extragerichte (z. B. Wildbret) erlaubt als Nachmahl (enuixlu). Die oxrjvul zugleich Grundlage (?) der Heereseinteilung (als 6vwfioxim)ß Bis zum sechzigsten Jahre Ver- 1) Plutarch, Lykurg. Athenäus nach Klearch. 2) In einer das Reisen verboten d. H. die Auswanderung, aus der später der Tod stand. Fremde waren äußerst spärlich in Sparta, da ihnen die Niederlassung verboten war, „damit die Spartaner nicht verdorben würden"; oder weil Sparta zu wenig anziehend war? vergl. Alk-man von Sardes als Beweis dagegen. 0 Qo , 3) Nach Tyrtaios die Hälfte der Ernte. Nach Plut. Lyk. c. 8: 82 //£,-Stfxvoi Gerste und eine (?) Quantität von Flüssigem. *) Plut. praec. sanit. tuend. _ . b) Herodot: Enomotien, Triakaden (vielleicht 2 Syssltren ^ 30 Mann)
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