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1. Orientalische und griechische Geschichte - S. 108

1888 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 108 — iinf^a«ehti' 020 (bezw. 612). Der Druck weicht nicht von der Stadt, gung*Athens. Da bewirkt Solon, daß Epimenides von Knossos auf Kreta die Stadt sühnt und reinigt. Solon, als Hiero mneiltott nach Delphoi zur Amphiktyonen - Versammlung ent 3-J^t So- sandt, beantragt: die Krisaierx) für die Plünderung eines reichen lig"r Kriegs Pilgerzuges (auf dem Wege nach Delphoi) zu züchtigen: (erster) heiliger Krieg Athens, Sikyons (Kleisthenes) und der 595-585. Thessaler gegen Krisa 595—585: Dieses wird 591 zerstört, der Krieg dauert aber noch fünf Jahre. Solons zweite Elegie klagt über die Nichtachtung der heiligen Satzungen der Mxrj seitens des Adels. Die Paraler bieten ihm die Tyrannis an (?). Der Adel erkennt die Vermögens- und Schuld-frage nicht als eigentlich politische, sondern als Existenzfrage und hofft, bei dieser die politischen Vorrechte zu retten. Daher wählt er „ 594 den Solon (da dieser selbst großer Gläubiger und ihres- 4. u. wichtigste s • z -r,s v -> / c y . v That Solons: gletcyen t|t) zum uq/mv emo vvfiog „of.iov y.ai öiulkuurrig x«< Gesetzgebung. ro/Liofrsttig“ d. H. aiov/uvtitrjq. Lolonische Gesetzgebung. 1. Teil: Vorbereitung. Aufhebung a) Seiody frsiu: 1) Kassation der Schulden auf Unterpfand 0 en" des Leibes. 2) Freigebnng sämtlicher Schuldsklaven. 3) Reduktion des Münzfußes um etwa 1uf2) um den Schuldnern, die noch Grundbesitz hatten, Bezahlung zu ermöglichen. 4) Zinsfuß für die bis 594 aufgenommenen Gelder ermäßigt?) Wiederher- b) L-Z/o^crn«:4) „Alle, bettelt vor dem Archontate streng9 1b“ Solons das Bürgerrecht verkürzt ist, habeu das volle straften. Bürgerrecht mit Ausnahme derer, welche auf dem Areiopag oder sonst von den Epheten oder von dem Gericht im Prytaneion wegen Mord, Blutvergießen oder wegen Versuch der Tyrannis durch die Königes aus dem Lande verbannt sind" (Wortlaut des Gesetzes). ?e“fsfh c) Niemand darf in Zukunft „auf den Leib borgen".6) Verböthe- ^ Auf Verkauf eines attischen Bürgers steht die Verkaufsb Todesstrafe. eines Bür- ._____________ gers. x) Uber Krisa und Kirrha (häufig verwechselt, vou Strabo scharf geschieden) s. o. S. 73 Note 2. 2) Von einem Gewicht von ca. 78 Pfund auf 56 (Talent von 6249 M. Wert auf 4500) Verhältnis: 100:73. 3) Zinsfuß im Altertum, wenn nicht beschränkt (Rom), höher als bei uns: 10 o/o, doch kommen 12 °/o, 18 <>/<> und mehr vor. Gesetzliche Beschränkungen gab es in der Regel nicht. *) Nach Schömann gehört sie erst in das folgende Jahr. 5) sc. „<fvloßaadszgu, welche die Transportation der Mörder aus dem Lande zu besorgen hatten. 6) d. H. seine Person zum Pfande setzen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit.
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