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1. Ergänzungsheft für die Rheinprovinz - S. 26

1896 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 26 dem die Adeligen und die Vertreter von zehn grossem Städten. Snm Abgeorbneteuhause schickt die Provinz allein 64 Mitalieber, das ^ oui siebtel der Gesamtzahl (433); znm deutschen Reichstage ent-sie 35 Abgeordnete, das ist ein Elftel der Gesamtzahl (397). pte tu frühern Jahren, als noch das alte beutsche Reich bestaub der Schwerpunkt der geschichtlichen Entwicklung in den Rheinlauben mg, so tst auch heute noch die Rheinprovinz eine der tiebeutenbsten des preußischen Laubes. Zu 122. Die Verwaltung dev Uheinprornm. 1. Die Verwaltung einer Gemeinbe liegt dem Gemeinbevorsteher oh, die Verwaltung der zu einer Bürgermeisterei vereinigten Gemeinheit dem Bürgermeister. Mehrere Bürgermeistereien bilden einen Kreis an dessen Spitze der Lanbrat steht. Die Rheinprovinz umfaßt siebzig solcher Kreise. Mehrere Kreise Mlben zusammen einen Regierungsbezirk, bereu die Rheiuprovinz fünf zählt. An der Spitze der Bezirksregierung steht der Regierungspr äfibent, der in der Bezirkshauptstabt seinen Sitz hat. Ihm finb für feine Arbeiten ein Oberregierungsrat und bte erforderliche Anzahl von Regierungsräten und Hilfsarbeitern beigegeben. Alle zusammen btlben das Regierung^ kollegium, das die Geschäfte des ganzen Regierungsbezirks bearbeitet. E:s versammelt sich, so oft bies nötig ist, zu einer Sitzung, hier trägt jeber einzelne Regierungsrat die ihm übertragenen Sachen vor, und dann wirb baritber Beschluß gefaßt. Neben der Bezirksregierung stnbet steh auch für jeben Regierungsbezirk ein Bezirksausschuß. Er besteht aus dem Regterungäpräftbenfen und sechs Mitgtiebern und befaßt sich namentlich mit der Verwaltung der stäbtischen Angelegenheiten. 2. Die fünf Regierungsbezirke Aachen, Düffelborf, Köln, Koblenz und Trier bilben zusammen die Rheiuprovinz, an beren Spitze der pberpräsibent steht. Er hat seinen Sitz in Koblenz. Demselben ist ein Präsibialrat und die erforderliche Anzahl von Proviuzialräten und Hilfsarbeitern zugewiesen. In Verbtnbung mit den Bezirks-regteruttgen leitet der Oberprästbent die Verwaltungsangelegenheiteu der ganzen Provinz. Er ist Vorsitzeuber des Konsistoriums, das die Oberaufsicht über die evangelische Kirche der Provinz führt. Er ist ferner Vorsitzeuber des Provinzialfchulkollegiums, dem die Gymnasien, Lehrerseminare und sonstigen hohem Lehranstalten der Provinz unterstellt ftnb und das für die Besetzung der au biefen Anstalten erledigten (stellen sorgt; dann des Mebizin alkollegiu ms, das das Gesuubheitswesen der Provinz leitet. 3. Dem Oberpräsibent steht der Provinziallanbtag zur Seite. Er besteht aus Slbgeorbneteit der Laub- und Stabtkreise der Provinz. Fast jeber Kreis sendet einen Abgeorbnetett, der von dem Kreistage gewählt wirb. Der Provinziallanbtag wirb vom Könige alle
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