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1. Ergänzungsheft für die Provinz Brandenburg - S. 10

1897 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 10 — Zeiten der Ruhe statt des Soldes ein Rittergut von dem eroberten Lande. — Bei der Einrichtung eines deutschen Dorfes erhielt ein Unternehmer gegen mäßige Vergütung eine größere Ackerfläche. Einen Teil der Feldmark bekam er als freies, erbliches Lehen und führte danach den Titel Erb- oder Lehnschulze. Ein anderer Teil wurde zur Unterhaltung der Kirche bestimmt. Die übrigen Ländereien verkaufte der Unternehmer an die neuen Ansiedler, von denen er die landesherrlichen Abgaben einziehen mußte. In Gemeinschaft mit den Schöffen sprach er Recht in kleinern Sachen. Außer dem landesherrlichen Zins zahlte der Bauer der Kirche seinen Zehnten und leistete dem Grundherrn oder der Gemeinde Dienste mit Pferd und Wagen, sogenannte Spanndienste. Ansiedler, die nur eine kleine Ackerfläche besaßen und diese Dienste nicht leisten konnten, hießen Kossäten. — In ähnlicher Weise wurde bei der Einrichtung von neuen deutschen Städten oder bei der Umwandlung wendischer Ortschaften in deutsche verfahren. Auch der Stadtschulze erhielt ein erbliches, abgabenfreies Eigentum. Er blieb dem Markgrafen für die städtischen Abgaben verpflichtet, mußte für die Erbauung des Rathauses und eines Kaufhauses, sowie für die Befestigung der Stadt sorgen. Zur Verwaltung der städtischen Angelegenheiten wurde ein Rat erwählt, der gewöhnlich 12 Ratsherren zählte und unter der Gerichtsbarkeit des Herzogs stand. — Die Mark erfreute sich der Ordnung und des Friedens, blühte auf und gewann immer mehr das Ansehen einer deutschen Landschaft. Zu 41. Die Erweiterung Brandenburgs unter Johann I. und Otto Iii. Unter den anhaltinischen Fürsten erweiterte sich das Brandenburger Land immer mehr, besonders unter der Regierung Johann I. und Otto Iii., welche gemeinsam das Land verwalteten und durch Verträge wie durch das Schwert ihren Länderbesitz vermehrten. Von den Wenden erwarben sie vollständig das Land Barnim und Teltow. Heftige Kämpfe hatten sie mit den Bischösen von Magdeburg und Halberstadt und dem Markgrafen von Meißen zu bestehen. Die Pommern mußten die Lehnshoheit, welche schon Kaiser Heinrich I. dem Markgrafen verliehen hatte, anerkennen und gleichzeitig die Uckermark und das Land Stargard abtreten. Zerwürfnisse zwischen den Fürsten von Pommern und Polen gaben den kriegerischen Markgrafen Gelegenheit, gegen 1250 einen Teil von dem noch mit Waldungen und Morästen weithin bedeckten Lande jenseits der Oder zu erobern. Auch gelangten sie in den Besitz des Landes Lebus zu beiden Seiten der Oder. Der hier von Deutschen gegründeten Kolonie Frankfurt und den beiden Schwesterorten Berlin und Cöln an der Spree verliehen die Markgrafen das Stadtrecht. Einen Teil der Oberlausitz mit Görlitz, Bautzen, Lauban erhielt Otto Iii. durch die Verheiratung mit der Tochter des Königs von Böhmen. Wo Johann und Otto festen Fuß
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