Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 19

1880 - Gotha : Perthes
Voeeemerkukcten Zu Seroter-Menke Hand-Atlas; Mittelalter Uhd Neuere Zeit. Ooduna ()'. Einöde Köden) findet sich nicht auf der Die Construction der Gaue H e s s i und Wetereiba durch Landau ist, wie aus dem Vorstehenden erhellt, mit den Angaben der Quellen unvereinbar. abtheilungen des unteren Logenahe. Die halbpunctirten Grenzlinien zwischen ihnen weisen derauf hin, dass der Beweis nicht vollständig geführt werden kann. Für die Zugehörigkeit des Nitabgowe zum Gau Weter- eiba sind acht Zeugnisse vorhanden, für die von Kuninges- sundra zum Rinahgowe eins. Der Kencegowe ist bisher von den Forschern über- sehen worden ; den Gau Cuim hat man bisher nicht an der richtigen Stelle gesucht. In Bezug auf Perahtoltespara, Albuinespara weiche ich von Stalin ab, ebenso in Bezug auf den an- geblichen doppelten Argowe. einen südlich von der Aar, einen an der Ergolz, von der herrschenden Ansicht. In Lothringen habe ich den nur in einer und zwar in einer unechten Urkunde vorkommenden Iniensis aus- gelassen. Müllenhoff glaubt ihn bei Einvilie annehmen zu müssen. In Bezug auf Ausdehnung des alaraannisch-burgundi- | sehen Ufgowe könnte die Aufnahme einer Stelle, Baden in Ufgowe betreffend, in die Hidber’schen Regesten irre führen. Gemeint ist der fränkische Ufgowe. Dankbarst erwähne ich die gütigen Mittheilungen, die mir die Sachkunde der Herren Freiherr Dr. Schenk zu Schweinsberg in Darmstadt über das Grenzgebiet von Logen alle, Hessi und Wetereiba, Dr. Stein in Schweinfurt über die ostfränkiseben Gaue, Freiherr Dr. von Reitzen- stein (leider kürzlich verstorben) über einzelne Gaue m Thüringen. Sorbenland und Ostfranken, sowie Professor Dr. Meyer von Knonau in Zürich, Professor Dr. Le fort in Genf über schweizerische Gaue, Dr. Abel in Metz für die lothringischen Gaue zukommen liess, sowie die gütige Beihülfe des Herrn Professor Dr. Müllenhoff in Berlin auch bei diesen Karten. (36) Deutschland Nr. Vi. Deutschlands Gaue: Vt. Batern, Oesterreich, Kärnten. — Nebenkarte: Oesdicke Fortsetzung der Hauptkarte. Von Th. Menke. Die Urkunde, in der der angebliche obere Don au- g a a Vorkommen soll, habe ich ebensowenig aufzufinden gewusst, wie von Spruner. Die Existenz, dieser Stellen und dieses Gaues beruht wold unzweifelhaft auf einem Irrthum. Der urkundlich nicht aufzuklärende Raum, den er einnehmen soll, ist zum Westergowe gezogen, der da- durch, ähnlich dom thüringischen Westergowe, bis an die Westgrenze des Stammes ausgedehnt wird. Für Rotahgo we, Matagowe, Atargowe benutzte ich J. Strmdt’s Penerbaoh, sowie eine Reihe mir sehr will kommener handschriftlicher Bemorkungeu und eine Karten- skizze, die der Herr Verfasser die grosse Freundlichkeit hatte mir zuzusenden. Karintrichi zu entwerfen, wäre mir bei deivmangel- haftigkeit der Pusch-Frölich’schen Urkundeneditionen und der Unbrauchbarkeit von Muekär’s Erörterungen über die Steyer'sehen Gaue unmöglich gewesen ohne die Liberalität, mit welcher mir 1871 Herr Major Felicetti von Jßiebenf’eis in Graz die Einsicht in seine Copieen der dieses Land be- treffenden Urkunden, und Herr Professor lucin ebenda die Einsicht in die Correeturbogen des Steyer’schen Urkunden- buches gestatteten, und ohne die vortrefflichen historisch- geographischen Erörterungen in Felicetti’s beiden Schriften über die Gaue Steyermarks, deren Inhalt der Herr Verfasser ebendamals die Güte hatte, mündlich mir auseinanderzu- setzen. betreffenden Generalstabskarte. Für die Ansetzung auf der Karte wurde die nächste dort nicht benannte Einöde bei Abfalterbach gewählt. (37) Deutschland Nr. Vii. Deutschland im Anfänge des X, Jahrhunderts his 1137. Von Th. Menke. Von der zahlreichen Litteratur, welche die deutsche Forschung über die angegebene Periode in der letzten Zeit veröffentlicht hat, ist mir, wie ich hoffe, Nichts, was auf die kartographische Darstellung modificierend einwirken würde, entgangen. Die urkundlichen Aufenthaltsorte der deutschen Kaiser und Könige sind meistens nach Stumpf angesetzt. Ueber die bei Schriftstellern erwähnten theile ich nicht immer W. v. Giesebrec.ht’s Ansicht. Die Schwierigkeiten, welche die Gaue der Diöcese Reims und Chälons boten, sind durch Longnon’s Abhandlungen beseitigt. Dieselben gehören zu dem Besten, was über mittel- alterliche Geographie in den letzten Jahren erschienen ist. Von den Gauen der Diöcese Reims gehörten einige zum deutschen Reiche. Da Waitz D. V. G., V. (1874) 137 die betreffende Grenzlinie ungenau darstellt und ich selber seinen Irrthum theilte, mag hier diese Angabe be- gründet werden. Zu Lothringen gehörten im Ix. Jahrhundert die Gaue Castrice nsis, Mosomagensis und Dulcomensis. Eine 862 verabredete Zusammenkunft zwischen Lothar und Karl in confinio Mosomagensis et Vonzensis eomitatus (Hincmar Rem. P. Ss. I, 459) sollte offenbar an der Reichsgrenze stattfinden. Bei der Theilung Lothringens im Jahre 870 fielen die drei genannten Gaue an Karl, Hincmar Rem; P. Ss. I, 481. Neun Jahre später wurde der karolingische Antheil an Lothringen mit dem Antheil König Ludwig’s von Ostfranken wieder vereinigt. Hincmar Rem. P. Ss, I, 511, und es wird nicht berichtet, dass ein Theil davon ausgeschlossen war. Als die 911 an das Westreich abgefallenen Lothringer 925 unter die deutsche Herrschaft zurückkehrten, wird ausdrücklich bemerkt, dass es alle Lothringer gewesen seien. Flodoard P. Ss. Iii, 376. König Ludwig von Frankreich stellte zwar 938 im Gau Castricensis eine Urkunde aus 938 actum in querceto iuxta Dociaeum super fluvium Carum Bouq. Ix, 591; es war dies aber zur Zeit seiner Einmischung in die lothringischen Händel. Dass er in diesen Gauen nicht Herr blieb, beweisen die folgenden Thatsachen: 1005 König Heinrich Ii. von Deutschland verleiht interventu Friderici comitis dem Abte Boso von St. Medardus licentiam . . . mercatum edificandi in villa quae nuncupatur Doncherio sita in comitatu praedicti Friderici comitis qui vocatur Castrinsis, Marlot Metr. Rem. bist. 1,510. 1006 de Rodberto rege Francorum ... fuit enim ei pax cum regibus in giro regni sui positis; maxime cum suprascripto imperatore Heinrico nam cum aliquando ad invicem colloquendum super Mosam fluvium quilimes est utriusque regni convenissent. etc.' Rodulf Glaber P. Ss. Vii, 64. 1006 actum publice supra Mozam apud regale Collo- quium gloriosissimi regis Rotberti atque Henrici regis serenissirai. Kg. Rotbert. Bouq. X, 589. (Die Maas ist Grenzflufs bei Mezieres.) 1018 Godefridus dux Lotharingiae Vogt des Marien- klosters zu Mosomus. Martene Anecd. Iii, 136. 1023 hinc imperator ... ad Evosium villam pulcher- rimam . . . iutendit, ibi scilicet cum Rotberto rege colloquium habiturus . . . qui nimirum quanto maior ! Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 19
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer