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1. Bilder aus der griechischen und römischen Sage und Geschichte, Römer und Germanen - S. III

1914 - Düsseldorf : Schwann
Begleitwort. vorliegende „Leitfaden der Geschichte für Mädchen-Mittel-schulen und verwandte Anstalten" ist eine Bearbeitung des im gleichen Verlage erschienenen „Leitfadens der Geschichte für Lyzeen und Höhere Mädchenschulen" von Pros. Dr. Fr. Zur b onsen nach den Grundsätzen, die in den Bestimmungen über die Neuordnung des Mittelschulwesens vom 3. Februar 1910 niedergelegt sind. Der ehrenvollen Aufforderung einer den Bedürfnissen der Mädchen-Mittelschulen angepaßten Bearbeitung ist der Unterzeichnete um so bereitwilliger gefolgt, als es sich um ein Unterrichtswerk handelt, das sich in pädagogischen Kreisen seit seinem Erscheinen besonderer Anerkennung zu erfreuen hat und bereits an zahlreichen Lyzeen und anderen Anstalten in Gebrauch genommen ist, da es durch seine Vorzüge in hervorragender Weise geeignet erscheint, den geschichtlichen Sinn der Schülerinnen zu wecken und mit dem Interesse an der Vergangenheit das Verständnis der Gegenwart zu fördern. Die Bearbeitung richtet sich in der Anordnung, Auswahl und Darbietung des Stoffes genau nach den ministeriellen Bestimmungen; sie hat aus praktischen Gründen folgende Gliederung erhalten: E r st e r T e i l (Kl. V): Bilder aus der vaterländischen Geschichte. Zweiterteil (Ki. Iv): Bilder aus der griechischen und römischen Sage und Geschichte; Römer und Germanen. Dritter Teil (Kl. Iii): Deutsche Geschichte von der Völkerwanderung bis zum Frieden von Münster und Osnabrück. Vierterteil (Kl. Ii u. I): Brandenburgisch-preußische Geschichte mit Einschluß der deutschen von 1648 ab bis zur Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung der wichtigsten Einrichtungen unseres Staates. In stofflicher Hinsicht haben, besonders mit Rücksicht auf den Lebenskreis der die Mittelschule besuchenden Mädchen, wesentliche Beschränkungen und Vereinfachungen, sowie stellenweise Ergänzungen eintreten müssen. Vielleicht hätten hier und da noch weitere Ausscheidungen stattfinden können, doch schien es erwünscht, dem freien Ermessen des Lehrers etwas reichlicheren Spielraum zu lassen, um es ihm zu ermöglichen, den besonderen Verhältnissen seiner Schule (z. B. Vorbereitung auf höhere Lehranstalten) Rechnung zu tragen; im übrigen wird es Sache der Fachlehrerberatnng jeder Anstalt sein, festzustellen, welche Abschnitte als die wichtigsten zu behandeln sind, und welche gegebenenfalls ausgelassen oder der gelegentlichen Durchnahme anheimgegeben werden können. ii l*
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