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1. Bilder aus der griechischen und römischen Sage und Geschichte, Römer und Germanen - S. 69

1914 - Düsseldorf : Schwann
— 69 — Das häusliche Leben der Römer. § 121. In der Familie. Die Ehe galt als unverletzlich, der Friede des Hauses als heilig. Sein Mittelpunkt war der Herd mit den Bildern der Hausgötter (Penaten), denen große Verehrung gezollt wurde. Das Familienleben war viel edler und erfreulicher als in Griechenland. Im Hause herrschten Ernst, Einfachheit und strenge Ordnung. Der Familienvater hatte volle Gewalt über die ©einigen. Er war nicht bloß das Haupt, sondern auch der Richter in der Familie, ja, er hatte in älterer Zeit volles Recht über Leben und Freiheit aller Mitglieder. Um das, was im Innern des Hauses geschah, kümmerte sich der Staat nicht. Die väterliche Gewalt erstreckte sich sogar über die erwachsenen und verheirateten Söhne, die nicht einmal Eigentumsrecht besaßen; sie dauerte bis zum Tode. Nur die Töchter traten durch Verehelichung in eine andere Familie über. Ehrfurcht vor den Eltern war der Kinder heiligste Pflicht. Man erzog sie im übrigen in der Furcht vor den Göttern, in der Liebe zum Vaterlande und im Gehorsam gegen die Gesetze. Mit siebzehn Jahren galten sie gewöhnlich als erwachsen. Der Familiensinn war stark entwickelt; alle Mitglieder der Familie, ja der ganzen Verwandtschaft hielten eng zusammen. § 122. Die Frau. Die Frau hatte in Rom eine ganz andere Stellung als in Athen. Sie waltete geachtet und geehrt als Gattin und Mutter, wie die Frau bei unsern Vorfahren. Alle Hausbewohner gebrauchten die Anrede „Domina", d. h. Herrin, woraus unser Wort Dame entstanden ist. Die Hauswirtschaft wurde von Sklaven besorgt. Die Frau selbst spann oder webte und erzog die Kinder. Ihr Geburtstag war ein Familienfest; auch am 1. März, der den Frauen geweiht war, brachte die ganze Familie ihr Glückwünfche und Geschenke dar. In Begleitung durfte sie die Straße betreten. Sie konnte auch Besuche machen, im Theater und vor Gericht erscheinen; es war ihr schönes Vorrecht, für einen angeklagten Verwandten bei den Richtern Fürbitte einzulegen. Die weibliche Bildung richtete sich, wie die desmannes, vorzugsweise auf das Nützliche. Die Römerin hatte starke Neigung zu Hochmut und Prunk; schon in den ersten Zeiten des Freistaates gab es weibliche Purpurgewänder mit Goldsaum. Der Charakter der Frau war hart und streng; es fehlte ihr die heitere Freundlichkeit der Griechin, und für das beklagenswerte Los ihrer Sklavinnen hatte sie kein Herz. § 123. In einem römischen Hause. Düster und unfreundlich, ohne Fenster nach der Straße, liegt das einstöckige römische Haus vor uns. Ein schmaler Flur führt in den großen Wohnraum, das
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